Verbesserung der Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder ab August!

08. Juli 2019: Verbesserung der Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder ab August!

Verbesserung der Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder ab August!

Kinder können einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben, wenn sie oder ihre Eltern entweder Hartz IV, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten.

Die 2011 eingeführten Leistungen sollen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit geringem Einkommen die Inanspruchnahme von schulischen und gesellschaftlichen Angeboten erleichtern bzw. ermöglichen.

Ab 01.08.2019 hat der Gesetzgeber einige Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets erhöht und Vereinfachungen bei der Beantragung beschlossen. So entfällt bei der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schulen, Kitas und der Kindertagespflege der Eigenanteil von 1 € je Mittagessen, ebenso entfällt der Eigenanteil bei der Schülerbeförderung von 5 € pro Monat. Der jährliche Zuschuss für den Schulbedarf erhöht sich von 100 € auf 150 € und der monatliche Höchstbetrag bei den Leistungen für Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit von 10 € auf 15 €.
Nähere Informationen erteilt das Landratsamt Kelheim, Amt für soziale Angelegenheiten, Buchstabe A-Kn, Frau Seehofer, 09441 207-5227 und Ko-Z, Frau Lohner, 09441 207-5228 (jeweils vormittags).