Regionalförderung

Im Rahmen der gewerblichen Regionalförderung werden einzelbetriebliche Investitionen von Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Tourismus und sonstige Dienstleistungen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens unterstützt.

Förderfähig sind

  • Investitionsvorhaben der Industrie, des Handwerks und verschiedener Dienstleistungsbereiche ab einer Investitionssumme von 500.000 Euro
  • die Mindestinvestitionssumme für Betriebe unter 10 Mitarbeitern beträgt 250.000 Euro
  • Investitionsvorhaben im Bereich Tourismus ab einer Investitionssumme von ca. 30.000 EURO.

Zur Beantragung der Regionalförderung nehmen Sie bitte vor dem Vorhabenbeginn Kontakt zu den genannten Ansprechpartnern der Regierung von Niederbayern her.

  • Das Unternehmen ist überwiegend überregional tätig, d. h. der Umsatz wird überwiegend außerhalb eines Radius von 50 km erwirtschaftet und es wird dadurch zusätzliche Wertschöpfung in der Region erzeugt. 
  • Im Rahmen der Maßnahme werden neue Arbeitsplätze geschaffen bzw. bestehende Arbeitsplätze gesichert.
  • Investitionen sind regionalwirtschaftlich bedeutsam und von struktur- und arbeitsmarktpolitischem Interesse.
  • Die Betriebsstätte befindet sich in einem wirtschaftlich strukturschwachen Gebiet, im ländlichen Raum nach dem Landesentwicklungsprogramm oder in Gebieten mit besonderen Arbeitsmarktproblemen.
  • Kleine Unternehmen können mit max. 20 % und mittlere Unternehmen mit max. 10 % der förderfähigen Investitionen bezuschusst werden.
  • Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn mit dem Vorhaben vor Antragstellung bei der Regierung begonnen worden ist. Als Beginn des Vorhabens zählt bereits der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages.