Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Landkreis Kelheim ist bestrebt das Web-Portal www.landkreis-kelheim.de barrierefrei zu gestalten und möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage sind die Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (EU 2016/2102), vereinbar mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (Bayerische E-Government-Verordnung – BayEGovV, Zum Gesetzestext: BayEGovV).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website www.landkreis-kelheim.de ist nur teilweise mit den Vorgaben der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (Bayerischen E-Government-Verordnung – BayEGovV) vereinbar.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen unter anderem nicht barrierefrei:

  • PDF-Dokumente
    Neue PDF-Dokumente bzw. PDF-Formulare werden, soweit technisch möglich, in barrierefreier beziehungsweise barrierearmer Form veröffentlicht. Wenn möglich, werden auch ältere PDF-Dokumente nachträglich in ein barrierefreies Format gebracht. Sollten Sie auf ein nicht barrierefreies PDF-Dokument stoßen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf unter webmaster@landkreis-kelheim.de. Wir werden uns bemühen, Ihnen diese Inhalte zugänglich zu machen.

  • Kartenanwendungen
    Bei den Kartenanwendungen, Stadtpläne und Geodaten, handelt es sich um fertige, durch externe Anbieter eingebundene Produkte. Diese Anwendungen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider nicht in barrierefreier Form angeboten werden.

  • Alternativtexte für Grafiken und Objekte
    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Grafiken und Objekte auf www.landkreis-kelheim.de nicht über angemessene Alternativtexte verfügen. Dies gilt auch vereinzelt für informationstragendes Bildmaterial wie Schaubilder und Diagramme. Wo noch Alternativtexte fehlen sind wir bemüht, diese zeitnah nachzutragen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25. Mai 2021 erstellt.

Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte Im Rahmen einer BITV-Selbstbewertung. Nach dem Onlinegang im Mai 2021 wird ein abschließender BITV-Test vorgenommen.  

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.landkreis-kelheim.de  aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

Landkreis Kelheim
Sachgebiet 13
Donaupark 12
93309 Kelheim

Über das Kontaktformular können Sie gerne mit uns Kontakt bezüglich der Barrierefreiheit aufnehmen.

Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV 

Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de 
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html