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Behindertenbeauftragte für den Landkreis Kelheim

Die Aufgabe der Behindertenbeauftragen des Landkreises Kelheim ist es, den Landkreis bei der Verwirklichung der Ziele des Bayerischen Behinderten-gleichstellungsgesetzes (BayBGG) zu beraten und zu unterstützen. Diese sind, das Leben und die Würde von Menschen mit Behinderung zu schützen, ihre Benachteiligung zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten, ihre Integration zu fördern und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen (Art. 1 Abs. 3 Satz 1 BayBGG). Entsprechend der Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit des Abschnittes 2 des BayBGG und der Satzung über die Bestellung, Aufgaben und Befugnisse eines/einer Behindertenbeauftragten in der Fassung vom 12.10.2022 nimmt sie insbesondere folgende Aufgaben wahr:

      • Beratung von Betroffenen, Angehörigen und Institutionen über Angebote und Zuständigkeiten vor Ort (Koordination)

      • Wahrnehmung und Förderung der Belange von Menschen mit Behinderung
      • Anregung, Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen, die der Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderung dienen
      • Umsetzung der UN-BRK durch den Aktionsplan Inklusion
      • Mitwirkung im Rahmen der kommunalen Behindertenplanung
      • Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit der Pressestelle des Landratsamtes

Kontakt zur Behindertenbeauftragten des Landkreises Kelheim:

Heike Huber
Donaupark 12
93309 Kelheim
Tel. 09441/207-1042
Email: behindertenbeauftragte@landkreis-kelheim.de  

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