Öffentlicher Personennahverkehr, Mobilität - Verkehrsgemeinschaft Landkreis Kelheim (VLK)
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Aktuelles
Wichtige Meldungen zum Thema "Mobilität" im Landkreis Kelheim.
Gut zu wissen –
wichtige Fragen zur Personenbeförderung:
Wann ist ein Bus überfüllt?
Für Busse gibt es, wie für alle auf deutschen Straßen zugelassenen Fahrzeuge, Vorgaben zur maximalen Beladungsgrenze. Das schließt auch das Gewicht der Passagiere mit ein. Überladene oder überfüllte Busse können eine Gefahr für die Insassen und andere Verkehrsteilnehmende darstellen. Diese sind zusätzlich zu den Vorschriften des PBefG (Personenbeförderungsgesetz) einzuhalten.
Die Anzahl der Fahrgäste, die maximal transportiert werden dürfen, ist im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) festgehalten. Hier ist auch das zulässige Gesamtgewicht des Busses vermerkt. Laut §21 der Straßenverkehrsordnung dürfen nur so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Für sogenannte “Kraftomnibusse” (also die typischen Busse, die den ÖPNV oder Nahverkehr ermöglichen) gibt es eine wichtige Ergänzung. Laut § 22 BOKraft sind auch Stehplätze erlaubt, wenn die Busse im Linienverkehr zum Einsatz kommen. Umgekehrt heißt das: Bei Reisebussen im Fernverkehr müssen alle Fahrgäste sitzen.
Damit die maximale Fahrgastanzahl für jeden schnell ersichtlich ist, sind Aufkleber in der Nähe des Fahrersitzes angebracht. Sie geben an, über wie viele Steh-, Sitz- und Rollstuhlplätze das Fahrzeug verfügt. Zum zulässigen Gesamtgewicht werden hier jedoch keine Angaben gemacht. Dieses müssen die Fahrzeugführer im Auge behalten. Es kommt neben Sitz- und Stehplätzen auf die Anzahl an Achsen und der Achslast ab.
Ein Bus ist somit erst dann überfüllt, wenn mehr Fahrgäste im Bus sind, als die Anzahl für die der Bus zugelassen ist!
Wie viele Personen dürfen in einem Bus transportiert werden?
In Bussen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als Sitz- und Stehplätze zugelassen sind. Die Aufgliederung in Sitz- und Stehplätze ist in der Regel ebenfalls dem Schild vorne in Bus zu entnehmen.
Sind bei der Beförderung von Personen im ÖPNV auch Stehplätze zulässig?
Ja, nach §22 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) sind Stehplätze zulässig, wenn der Bus im Linienverkehr eingesetzt wird (s.a. § 34 a Abs. 1 StVZO). Dies trifft auf die überwiegende Mehrzahl aller im Landkreis transportierten Schüler zu.
Wenn zu befördernde Personen stehen und dabei nicht mehr ausreichend freie Sitzplätze vorhanden sind, ist die Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auf 60 km/h begrenzt.
Weshalb gibt es keine Sitzplatzgarantie?
In Bussen des öffentlichen Linienverkehrs (Regelfall im Landkreis) sind Stehplätze vorgesehen. Aus Kapazitäts- und Kostengründen ist es leider nicht möglich, jedem Schüler einen Sitzplatz zu garantieren. Für jeden zusätzlichen Bus auf der Linie wären jährlich hohe fünfstellige Beträge zu zahlen. Die zusätzlichen Fahrzeuge würden nur am Morgen und Mittag für relativ kurze Zeit benötigt. Ansonsten sind diese nicht einsetzbar. Ferner ist auch kein entsprechendes zusätzliches Fahrpersonal verfügbar.
Würde eine Sitzplatzgarantie gewährt, soweit dies in der Praxis wegen der schwankenden Schülerzahlen überhaupt möglich wäre, würden auf die Aufgabenträger (Landkreis, Gemeinde) erhebliche Mehrkosten zukommen.
Im Einzugsbereich größerer Städte und in Ballungsgebieten, in denen die Schülerbeförderung in U-Bahnen, S-Bahnen, Straßenbahnen und Linienbussen erfolgt, ist es selbstverständlich, dass man meist stehen muss. Die Fahrzeuge weisen dort überwiegend mehr Steh- als Sitzplätze auf.
Ist der Transport im ÖPNV sicher?
Statistisch gesehen ist die Fahrt im ÖPNV Bus im Vergleich zum Fahrrad, Mitfahrt im PKW oder Fußweg laut Schulwegunfallstatistik am sichersten.
Auch technisch werden die Fahrzeuge im Linien-/Schulbusverkehr regelmäßig überprüft. Dies beinhaltet:
- Jährlich zu einer technischen Prüfstelle (z.B. TÜV)
- Vierteljährlich zur Zwischenuntersuchung
- Jährlich zur Bremssonderuntersuchung
- Jährlich zur Untersuchung des Tachographen
Neben der regelmäßigen technischen Überprüfung der Busse muss auch das Fahrpersonal eine umfangreiche Ausbildung und eine anspruchsvolle Prüfung ablegen. Zuvor werden sie auf ihre Eignung medizinisch und psychologisch geprüft. Alle 5 Jahre müssen sie sich einer gesundheitlichen Überprüfung unterziehen. Seit 2009 sind für das Fahrpersonal jährliche Weiterbildungen zur Berufskraftfahrerqualifikation vorgeschrieben.
Was ist zu tun, wenn der Bus überfüllt ist?
Wenn Sie feststellen, dass der Bus überfüllt ist oder es sonstige Probleme bei der Beförderung gibt, kontaktieren Sie bitte den zuständigen Verkehrsunternehmer.
Für die VLK Linien im Landkreis Kelheim übernimmt die RBO Regionalbus Ostbayern die Betriebsführung: Tel.: 0941 6000-0
Sperrungen und Umleitungen
In der Zeit
von Mo., 11.11.2024 ab 08:00 Uhr bis Sa., 16.11.2024
erfolgt eine Vollsperrung
in Neustadt/Do. Kreisverkehr Ausfahrt Bahnhofstr.
Folgende Linien sind von der Straßensperrung betroffen:
Linie: 6008, 6012, 6023, 7530:
Die Hst. Neustadt, Bahnhofstr./Zentrum, Regensb. Str./Abzw. Sandweg und Regensb. Str. Abzw.
Sudetenstr. kann von dieser Linie nicht bedient werden.
Ersatzhaltestelle = Neustadt, Lohmühle (Sudetenstr.)
Linie 6034 u. 6055
Die Hst. Neustadt, Bahnhofstr./Zentrum kann nicht bedient werden.
Diese verkehren über Herzog-Ludwig-Str. – Stadtplatz – Regensburger Str. – Sudentenstraße und umgekehrt.
Ersatzhaltestelle = Neustadt, Lohmühle (Sudetenstr.)
In der Zeit
von: Mo, 04.09.24 bis: voraussichtlich September 2025
erfolgt im Rahmen von Brückenbauarbeiten eine Vollsperrung für den Fahrzeugverkehr.
Ort der Sperrung: Abensberg, Abensbrücke
Folgende Linien sind von der Straßensperrung betroffen:
6012, 6018, 6023, 6030 (Freizeitbus Kelheim – Freising), 6039, 6042, 6043, 6044, 6045, 6052, 6053, 6055, 6057
Die Ersatzhaltestellen der Linien werden nachfolgend erläutert.
Die Haltestellen „Abensberg, Gillamooswiese“ und „Abensberg, E-Werk“ können von allen Linien nicht bedient werden.
Die Ersatzhaltestelle hierfür ist die öffentliche Haltestelle „Abensberg, Regensburger Straße/Zentrum“.
Die Haltstelle „Abensberg, Münchner/Abzweigung Aumühlstraße“ wird ebenso nicht bedient.
Die Ersatzhaltestelle hierfür ist die öffentliche Haltestelle „Abensberg, Regensburger Straße/Zentrum“. AUSNAHME siehe Linie 6053.
Die Haltestelle „Abensberg, Freizeitzentrum“ kann wegen umlauftechnischen Gründen nur VEREINZELT bedient werden. Diese werden bei den einzelnen Linien beschrieben.
Für alle anderen Fahrten dient die öffentliche Ersatzhaltestelle „Abensberg, Regensburger Str./Zentrum“. Hier ergeben sich auch Umsteigemöglichkeit auf andere Linien.
Bitte beachten, dass je nach Linie und Verkehrsaufkommen die Fahrten zum Teil verspätet sein können.
Für die Schüler der Haltestelle „Abensberg, Freizeitzentrum“:
Die Frühfahrt (Verstärkerfahrt der Linie 6018/003 der Fa. Watzinger aber nur an Schultagen ab 10.09.24) beginnt am Freizeitzentrum ab 06:50 Uhr und kann für alle Schüler genutzt werden.
Die Umsteigemöglichkeit ist die Haltestelle „Abensberg, Regensburger Straße/Zentrum“.
Die Verstärkerfahrt der Linie 6012 Fahrt 001, ab 13:15 Uhr der Fa. Watzinger kann von allen Schülern der Realschule Abensberg genutzt werden, die zum Freizeitzentrum fahren.
Haltestellenverlegung:
Linie 6012:
Die Fahrten 001 und 003 beginnen an der Haltestelle „Abensberg, Regensburger Str./Zentrum“. Nur die Fahrt 003 bedient die Haltestelle „Abensberg, Freizeitzentrum“.
Die Fahrt 002 bedient die Haltestellen „Abensberg, Münchner/Abzweigung Aumühlstraße“ nicht.
Die Ersatzhaltestelle entfällt.
Linie 6018:
Bei den Fahrten 001, 003, 024, 004 wird die Haltestelle „Abensberg, Regensburger Str./Zentrum“ mitbedient.
Achtung: der Einstieg/Ausstieg bei den Haltestellen „Abensberg, Einkaufszentrum“ und „Straubinger Straße/Abzweigung Frühlingsstraße“ ist jeweils auf der gegenüberliegenden Straßenseite.
Hinweis für Lehrer und Schüler der BVJ: bei der Fahrt 012 die Schüler bitte ein paar Minuten früher gehen lassen, da die Haltestelle „Abensberg, Regensburger Straße/Zentrum“ ist.
Linie 6023:
Die Haltstellen „Abensberg, Münchner Straße/Abzweigung Aumühlstraße“ und „Gillamooswiese“ können nicht bedient werden.
Die Ersatzhaltestelle ist die Haltestelle „Abensberg, Regensburger Straße/Zentrum“.
Linie 6039:
Die Haltstelle „Abensberg, Gillamooswiese“ kann nicht bedient werden.
Die Ersatzhaltestelle ist die Haltestelle „Abensberg, Regensburger Straße/Zentrum“.
Linie 6042:
Die Haltstelle „Abensberg, Gillamooswiese“ kann nicht bedient werden.
Die Ersatzhaltestelle ist die Haltestelle „Abensberg, Regensburger Straße/Zentrum“.
Die Fahrt 008 beginnt an der Haltestelle „Abensberg, Regensburger Straße/Zentrum“ (wegen Umsteiger von der Linie 6057 Fahrt 004).
Linie 6043:
Die Haltstellen „Abensberg, Gillamooswiese“, „Abensberg Freizeitzentrum“ und „Abensberg, Münchner Straße/Abzweigung Aumühlstraße“ können nicht bedient werden.
Die Ersatzhaltestelle ist die Haltestelle „Abensberg, Regensburger Straße/Zentrum“.
Ausnahmen:
Fahrt 015: Die Fahrt bedient auch Freizeitzentrum.
Fahrt 010 und 003: nur auf Bedarf zum Freizeitzentrum.
Fahrt 002: Hier werden die Haltestellen „Abensberg,Traubenstraße/Abzweigung Winzerstraße“ und „Abensberg, Traubenstraße/Abzweigung Straßfeld“ nicht bedient. Die Schüler steigen in den Bus der Fa. Hierl Fahrt 004 (06:26 und 06:27 Uhr)
Zusätzlich bei dieser Fahrt 002 wird die Haltestelle „Abensberg, Einkaufszentrum“ nicht bedient.
Die Schüler steigen an der Haltestelle „Abensberg, Regensburger Straße/Zentrum“ in den Bus der Fa. Hierl Fahrt 004 (06:33 Uhr)
Die Fahrt 002 kann somit auch die Haltestelle „Abensberg, Freizeitzentrum“ bedienen.
Linie 6044:
Die Haltstellen „Abensberg, Gillamooswiese“, „Abensberg, Freizeitzentrum“ und „Abensberg Münchner Straße/Abzweigung Aumühlstraße“ können nicht bedient werden.
Die Ersatzhaltestelle ist die Haltestelle „Abensberg, Regensburger Straße/Zentrum“.
Bei der Frühfahrt kann der Verstärker vom Freizeitzentrum genutzt werden. Die Umsteigehaltestelle ist „Abensberg, Regensburger Straße/Zentrum“.
Linie 6045:
Die Haltstelle „Abensberg, Gillamooswiese“ und „Abensberg, Münchner Straße/Abzweigung Aumühlstraße können nicht bedient werden.
Die Ersatzhaltestelle ist die Haltestelle „Abensberg, Regensburger Straße/Zentrum“.
Linie 6052:
Die Fahrten 001 und 003 fahren nur auf Bedarf die Haltestelle „Abensberg, Regensburger Straße/Zentrum“ an.
Bei den Fahrten 005 und 007 entfällt die Haltestelle „Abensberg, Gillamooswiese“.
Die Fahrt 002 bedient die Haltestelle „Abensberg, Freizeitzentrum“.
Bei der Fahrt 006, 008 und 010 entfällt die Haltestelle „Abensberg, Gillamooswiese“.
Linie 6053:
Die Fahrten 001 und 003 bedienen die Haltestellen „Abensberg, Freizeitzentrum“ und „Abensberg, Münchner Straße/Abzweigung Aumühlstr“.
Die Fahrt 002 bedient die Haltestellen „Abensberg, Freizeitzentrum“ und „Abensberg, Gillamooswiese“ nicht (hier kann die Verstärkerfahrt der Linie 6012 Fahrt 001 zum Freizeitzentrum genutzt werden).
Die Fahrt 004 beginnt an der Haltestelle „Abensberg, Regensburger Straße/Zentrum“.
Die Frühfahrt des Verstärkers ab Train fährt über B16 zur Realschule.
Linie 6055:
Die Haltestellen „Abensberg, Gillamooswiese“ und „Abensberg, Münchner Straße/Abzweigung Aumühlstraße können nicht bedient werden.
Die Haltestellen „Abensberg, Regensburger Straße/Zentrum“, „Abensberg, Grundschule“ und „Schwaighausen, Abzweigung Kreisstraße“ werden nur auf Bedarf angefahren.
Linie 6057:
Die Haltstelle „Abensberg, Gillamooswiese“ kann nicht bedient werden.
Die Ersatzhaltestelle ist die Haltestelle „Abensberg, Regensburger Straße/Zentrum“.
Linie 6030:
Die Haltstelle „Abensberg, Gillamooswiese“ kann nicht bedient werden.
Die Ersatzhaltestelle ist die Haltestelle „Abensberg, Vogelpark“.
In der Zeit
von: Mo, 02.09.24 bis: voraussichtlich 20.12.24
erfolgt im Rahmen von Straßenbauarbeiten eine Vollsperrung für den Fahrzeugverkehr
in Kelheim (St2233 beim Einkaufszentrum.
Folgende Linien sind von der Straßensperrung betroffen:
Linien 6018, 6034, 6035, 6036, 6038, 6045, 6049
Bitte beachten:
Die Haltestellen „Kelheim, Hallstattstraße“ und „Kelheim, Kuckuckstraße“ können nicht von allen Linien bedient werden.
Die Ersatzhaltestellen und Haltestellenverlegungen werden nachfolgend beschrieben.
Line 6018:
Die Haltestellen „Kelheimwinzerstraße/Abzweigung Hallstattstraße“, „Kelheimwinzerstraße/Abzweigung Kuckuckstraße“ und „Kelheim
Einkaufszentrum“ können nicht bedient werden.
Ersatzhaltestelle für „Kelheimwinzerstraße/Abzweigung Hallstattstraße“ ist die Haltestelle „Kelheim, Starenstraße“ bzw. „Kelheim, Nordtangente/Abzweigung Krankenhaus“.
Ersatzhaltestelle für „Kelheimwinzerstraße/Abzweigung Kuckuckstraße“ sind die Haltestellen „Kelheim, Starenstraße“ und „Kelheim, Nordtangente/Abzweigung Krankenhaus“.
Ersatzhaltestelle für „Kelheim Einkaufszentrum“ ist die Haltestelle „Kelheim, Nordtangente/Abzweigung Krankenhaus“.
Linien 6034, 6045, 6049:
Die Haltestelle „Kelheim, Einkaufszentrum“ kann nicht bedient werden.
Die Ersatzhaltestelle ist die Haltestelle „Kelheimwinzerstraße/Abzweigung Hallstattstraße“.
Linie 6035 NUR in Richtung Kelheim:
Die Haltestellen „Kelheim, Einkaufszentrum“ und „Kelheimwinzerstraße/Abzweigung Hallstattstraße“ können nicht bedient werden.
Die Ersatzhaltestelle für „Kelheim, Einkaufszentrum“ ist die Haltestelle „Kelheim, Nordtangente/Abzweigung Krankenhaus“.
Die Ersatzhaltestelle für „Kelheimwinzerstraße/Abzweigung Hallstattstraße sind die Haltestellen „Kelheim, Gymnasium“ bzw. „Kelheimwinzerstraße/Abzweigung Kuckuckstraße“.
Bei der Fahrt 023 am Samstag entfällt die Haltestelle „Kelheim, Hallstattstraße“.
Die Ersatzhaltestelle ist die Haltestelle „Kelheim, Nordtangente/Abzweigung Krankenhaus“.
Linie 6036:
Die Haltestellen „Kelheim, Einkaufszentrum“ und „Kelheim, Nordtangente/Abzweigung Krankenhaus“ (war Ersatzhaltestelle für „Kelheim, Krankenhaus“) kann nicht bedient werden.
Die Ersatzhaltestelle ist die Haltestelle „Kelheimwinzerstraße/Abzweigung Hallstattstraße“.
Linie 6038:
Die Haltestellen „Kelheim, Einkaufszentrum“ und „Kelheimwinzerstraße/Abzweigung Hallstattstraße“ können nicht bedient werden.
Die Ersatzhaltestelle für „Kelheim, Einkaufszentrum“ ist die Haltestelle „Kelheim, Nordtangente/Abzweigung Krankenhaus“.
Die Ersatzhaltestelle für „Kelheimwinzerstraße/Abzweigung Hallstattstraße“ sind die Haltestellen „Kelheim, Gymnasium“ bzw. „Kelheimwinzerstraße/Abzweigung Kuckuckstraße“.
Linie 6057:
Die Haltestelle „Kelheim, Nordtangente/Abzweigung Krankenhaus“ kann nicht bedient werden.
Die Ersatzhaltestelle ist die Haltestelle „Kelheim, Berufsschule“.
Aufgrund einer Baumaßnahme in Ihrlerstein im Zeitraum vom 11.06.24 - 13.12.24 ergeben sich folgende Änderungen auf der VLK 2 (RBO 6036):
Linienverlauf Hemau – Painten – Kelheim – Saal
In diesem Streckenabschnitt ändern sich die Fahrtzeiten an den Haltestellen „Ihrlerstein, Kirche“, „Ihrlerstein, Hauptstraße“, „Ihrlerstein, Schlesierstraße“ und „Kelheim, Abzw. Krankenhaus“ (siehe Umleitungsfahrplan).
Linienverlauf Saal – Kelheim – Painten – Hemau (Altenlohe)
In diesem Streckenabschnitt ändern sich ebenfalls die Fahrtzeiten an den Haltestellen „Kelheim, Abzw. Krankenhaus“, „Ihrlerstein, Schlesierstraße“, „Ihrlerstein, Hauptstraße“ und „Ihrlerstein, Kirche“ (siehe Umleitungsfahrplan).
Die Haltestellen „Ihrlerstein, Rathaus“ sowie „Ihrlerstein, Kelh./Abzw. Alling“ können während der Baumaßnahme nicht angefahren werden. Die Ersatzhaltestelle „Ihrlerstein, neue Dorfmitte“ ist während der Baumaßnahme in beiden Richtungen neu eingerichtet.
Aufgaben / Dienstleistungen
Unsere Fahrpläne sind unter "Formulare und weiterführende Infos" (siehe unten) online abrufbar.
Weitere Online-Auskünfte erhalten Sie zudem unter:
- Bayern-Fahrplan
- Persönlicher Fahrplan DB
- Reiseauskunft der DB
- Auskunft der agilis
- Auskunft über bayerninfo
Bitte beachten: Nicht enthalten in diesen Fahrplanauskunftssystemen sind die Linien mit den VLK-Nrn. 60-68, 70-71, 80-87, 100.
Zusätzlich stehen Ihnen die linienbezogenen Einzelfahrpläne im handlichen Faltformat zur Verfügung. Sie können die Fahrpläne telefonisch anfordern unter 09441/207-3525.
Formulare und weiterführende Infos
- VLK 1 - Saal a. d. Donau-Kelheim-Riedenburg-Dietfurt (gültig ab 12.09.2023)
- VLK 2 - Hemau-Painten-Ihrlerstein-Kelheim-Saal/Donau (gültig ab 11.06.2024)
- VLK 3 - Kelheim-Bad Abbach-Oberndorf (gültig ab 14.09.2021)
- VLK 4 - Kelheim-Kapfelberg-Poikam-Kelheim (gültig ab 01.10.2023)
- VLK 5 - Kelheim-Holzharlanden-Abensberg (gültig ab 13.09.2022)
- VLK 6 - Kelheim-Saal a. d. Donau-Abensberg (gültig ab 01.04.2019)
- VLK 7 - Regensburg-Saal a. d. Donau-Abensberg-Ingolstadt (gültig ab 08.09.2020)
- VLK 10 - Kelheim-Abensberg-Mainburg (gültig ab 12.09.2023)
- VLK 10a - Kelheim-Abensberg-Mainburg (gültig ab 13.12.2020)
- VLK 11 - Landshut Hbf-Volkenschwand-Mainburg (gültig ab 01.04.2023)
- VLK 12 - Eining-Abensberg-Rohr i. NB (gültig ab 12.09.2023)
- VLK 13 - Sittling-Neustadt a. d. Donau-Rohr i. NB (gültig ab 01.04.2022)
- VLK 16 - Oberndorf-Peising-Bad Abbach-Regensburg (gültig ab 08.09.-02.10.2023)
- VLK 17 - Mühlhausen-Neustadt a. d. Donau-Abensberg (gültig ab 05.10.2020)
- VLK 19 - Regensburg-Pentling-Bad Abbach-Lengfeld-Teugn
- VLK 21 - Riedenburg-Kösching-Lenting-Ingolstadt (gültig ab 13.09.2022)
- VLK 28 - Rohr i. NB-Abensberg (gültig ab 01.04.2019)
- VLK 31 - Langquaid-Obertraubling-Regensburg (gültig ab 03.05.2023)
- VLK 32 - Langquaid-Schierling-Eggmühl-Regensburg (gültig ab 12.09.2023)
- VLK 33 - Painten-Hemau-Regensburg (gültig ab 01.02.2021)
- VLK 34 - Schwaig-Neustadt a. d. Donau-Kelheim (gültig ab 27.11.2023)
- VLK 37 - Netzstall-Painten-Riedenburg (gültig ab 08.09.2020)
- VLK 38 - Ihrlerstein-Riedenburg (gültig ab 01.10.2023)
- VLK 39 - Mainburg-Aiglsbach-Abensberg (gültig ab 06.11.2023)
- VLK 42 - Saalhaupt-Langquaid-Rohr i. NB-Abensberg (gültig ab 01.09.2021)
- VLK 43 - Puttenhausen-Mainburg-Abensberg (gültig ab 12.09.2023)
- VLK 44 - Rohr i. NB-Abensberg-Rohr i. NB (gültig ab 08.09.2020)
- VLK 45 - Rohr i. NB-Saal a. d. Donau-Kelheim (gültig ab 12.09.2023)
- VLK 46 - Großmuß-Langquaid-Rohr i. NB (gültig ab 13.12.2020)
- VLK 47 - Hausen-Saal a. d. Donau-Rohr i. NB (gültig ab 01.04.2019)
- VLK 48 - Staubing-Holzharlanden-Abensberg-Rohr i. NB (gültig ab 09.12.2018)
- VLK 49 - Herrngiersdorf-Langquaid-Saal a. d. Donau-Kelheim (gültig ab 15.12.2019)
- VLK 50 - Mainburg-Rudelzhausen-Au-Attenkirchen-Freising
- VLK 51 - Mainburg-Rudelzhausen-Moosburg
- VLK 53 - Train-Siegenburg-Abensberg (gültig ab 12.09.2023)
- VLK 54 - Dünzling-Teugn-Hausen-Offenstetten-Abensberg (gültig ab 09.12.2018)
- VLK 55 - Mühlhausen-Neustadt a. d. Donau-Mainburg (gültig ab 13.12.2020)
- VLK 56 - Herrnwahlthann-Langquaid-Oberroning (gültig ab 08.09.2020)
- VLK 58 - Schweinbach-Wildenberg-Mainburg (gültig ab 13.12.2020)
- VLK 59 - Volkenschwand-Sandelzhausen-Mainburg (gültig ab 01.04.2022)
- VLK 60 - Rottenburg-Herrngiersdorf-Rottenburg (gültig ab 01.09.2021)
- VLK 61 - Rottenburg-Grub-Langquaid-Rottenburg (gültig ab 01.09.2021)
- VLK 62 - Rottenburg-Rohr i. NB-Rottenburg (gültig 01.09.2021)
- VLK 63 - Walkertshofen-Rainertshausen-Rottenburg (gültig ab 01.09.2021)
- VLK 64 - Rottenburg-Walkertshofen-Mainburg (gültig ab 01.09.2021)
- VLK 65 - Mainburg-Sandelzhausen-Oberroning (gültig ab 01.09.2021)
- VLK 66 - Rottenburg-Pfeffenhausen-Mainburg (gültig ab 01.09.2021)
- VLK 67 - Rottenburg-Wildenberg-Rottenburg (gültig 01.09.2021)
- VLK 68 - Walkertshofen-Mainburg-Oberroning (gültig 01.09.2021)
- VLK 69 - Painten-Deuerling-Regensburg Hbf (gültig ab 15.12.2019)
- VLK 70 - Ettling-Lobsing-Riedenburg
- VLK 71 - Winden-Riedenburg
- VLK 80-81 - Stausacker-Kelheim & Lohstadt-Kelheim (gültig ab 09.12.2018)
- VLK 84 - Aichkirchen-Hemau-Jachenhausen-Riedenburg (gültig ab 09.12.2018)
- VLK 87 - Aiglsbach-Mainburg (gültig ab 20.09.2021)
- VLK 100 - Schiffsanlegestelle Kelheim-Befreiungshalle (gültig ab 26.03.2022)
- agilis Fahrplan - Ingolstadt-Regensburg (gültig ab 11.12.2022)
- Freizeitbus Nord 6010 - Regensburg-Kelheim-Dollnstein (Saison 01.05. - 03.10.2023)
- Freizeitbus Süd 6030 - Kelheim-Freising (Saison 01.05. - 03.10.2023)
Die Lage der Haltestellen können unter www.bayerninfo.de ersehen werden.
Keine Gewähr hinsichtlich der Aktualität! Informationen zur Aktualität bitte beim Anbieter (Zentralstelle Verkehrsmanagement
Landesbaudirektion Bayern) erfragen.
Aufgaben / Dienstleistungen
- VLK-Tarif
Die Verkehrsunternehmen der VLK-Linien 1-10, 12-13, 17, 28, 34-59 sind zu einer Tarifgemeinschaft (VLK-Süd) zusammengeschlossen, deren Betriebsführer die RBO GmbH Regensburg ist. Für diese Linien gilt der VLK-Tarif.
- Fahrkartensortiment und Preise ab 01.01.2024
- Jahresabo: OKEH-CARD (Umweltfahrausweis)
- Fahrkartenverkauf
- Tarif-/Beförderungsbedingungen
Für Informationen wenden Sie sich bitte direkt an das Team der VLK unter 09441/207-3525.
RVV-Tarif
MVV-Tarif
Sonstige/weitere Tarife
Freizeitbus-Tarif
Informationen des BayernPortals
Schulbusbegleiterdienst und Schulbuslotsendienst
Formulare und weiterführende Infos
Wer mit der Nutzung einer Mitfahrmöglichkeit etwas Gutes für die Umwelt tun möchte, findet über die Internetplattform www.flinc.org die passende Fahrgemeinschaft. Auf www.flinc.org werden die zur Verfügung stehenden Mitfahrmöglichkeiten des aktuellen Tages dargestellt - gut geeignet für spontane Fahrten.
Die kostenlose App gibt Auskunft über alle Bus- und Bahnverbindungen, sowohl in der Heimatregion als auch in ganz Deutschland. Sie ist einfach zu bedienen und hält für den Fahrgast viele nützliche Funktionen bereit.
Der Landkreis Kelheim ist in Wohin·Du·Willst regionalisiert dargestellt. Im Menü kann die Regions-Version ausgewählt werden und auf Wunsch erscheinen die wichtigsten Neuigkeiten der Heimatregion ganz einfach per Push-Nachricht auf dem Smartphone.
Ab jetzt ist in allen Regionen Deutschlands punktgenaues Reisen von Adresse zu Adresse möglich. Egal ob Ortswahl auf der Karte oder durch Eingabe der ganz persönlichen Wunschstation – Wohin·Du·Willst hat die passende Verbindung zum Ziel.
In Echtzeit wird stets aktuell angezeigt, ob Bus oder Bahn pünktlich sind. Sollte es zu einer Verspätung kommen, berechnet die App automatisch die neue Ankunftszeit.
Im Linienverlauf kann der Fahrgast auf der Karte sehen, wo sich zum Beispiel der Bus gerade befindet. Auf der Karte werden außerdem die Haltestellen angezeigt, an denen der Fahrgast ein- und aussteigt bzw. wo er gegebenenfalls umsteigen muss.
Regelmäßige Fahrten können gespeichert und per Knopfdruck aktualisiert werden. Gespeicherte Fahrten können auch abgerufen werden, wenn gerade keine Internetverbindung besteht.
Mit der APP Wohin·Du·Willst können Sie Ihre Fahrten also bestmöglich planen. Einfach, schnell und immer aktuell. Unabhängig davon, wo Sie sich gerade befinden, haben Sie mit der kostenlosen Wohin·Du·Willst-App für iOS und Android sämtliche Verkehrsverbindungen - von Bussen über Züge bis hin zu Bedarfsverkehren oder einer Mitfahrgelegenheit - stets griffbereit.
Informationen über weitere nützliche Funktionen und den Download-Link erhalten Sie unter www.wohin-du-willst.de.
Die Sicherheit auf dem Schulweg besitzt für den Landkreis Kelheim oberste Priorität. Um den Schülerinnen und Schülern die richtige Verhaltensweise auf dem Schulweg und auch im Bus aufzeigen zu können, wird im Landkreis Kelheim seit dem Jahr 2007 ein Verkehrssicherheitstraining an allen weiterführenden Schulen durchgeführt.
Dieses für die 5. Jahrgangsstufe installierte Verkehrssicherheitstraining ist zwischenzeitlich ein fester Bestandteil des Unterrichts und wird jedes Jahr von der Verkehrsgemeinschaft Landkreis Kelheim (VLK) organisiert und zusammen mit der RBO Regionalbus Ostbayern GmbH, den jeweiligen Schulleitern, der Kreisverkehrswacht Kelheim und den Gebietsverkehrswachten Mainburg und Riedenburg an folgenden Schulen im Landkreis Kelheim durchgeführt:
- Abensberg: Staatliche Realschule und Staatliche Wirtschaftsschule
- Kelheim: Donau-Gymnasium
- Mainburg: Gabelsberger-Gymnasium, Staatliche Realschule und Hallertauer Mittelschule
- Riedenburg: Staatliche Realschule und Mädchenrealschule St. Anna
- Rohr: Johannes Nepomuk-Gymnasium
Ziel des Praxistrainings ist, die Schüler auf Gefahrenquellen beim Busfahren hinzuweisen und ihnen die richtigen Verhaltensweisen an der Haltestelle, beim Einsteigen und während der Fahrt aufzuzeigen.
Das Training ist gegliedert in einen theoretischen Teil (Filmvorführung und anschließende Diskussion über die gezeigten Gefahrenquellen) und einen praktischen Teil (im Bus werden den Schülern verschiedene Gefahrensituationen anschaulich aufgezeigt und das richtige Verhalten trainiert.
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bustours Amberger
Dieselstraße 12, 84056 Rottenburg
Tel. 08781/1311
E-Mail: info@bustours-amberger.de
www.bustours-amberger.de -
Bäuml Reisen GmbH & Co. KG
Am Westring 1, 85104 Lobsing
Tel. 08403/92900
E-Mail: info@baeuml-reisen.de
www.baeuml-reisen.de
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Berr-Reisen
Industriestraße 10, 93326 Abensberg
Tel. 09443/6330
E-Mail: info@prestige-reisen.de
www.prestige-reisen.de -
Heigl-Reisen GmbH & Co. KG
Münchner Straße 29, 93352 Rohr i. NB
Tel. 08783/596
E-Mail: heigl-reisen@t-online.de
www.heigl-reisen.de -
Reisebüro & Bustouristik Hierl
Weinbergweg 11, 93309 Kelheim
Tel. 09441/3386
E-Mail: bus@hierl-reisen.de
www.hierl-reisen.de -
Ludwig Meier GmbH
Untere Dorfstraße 8, 93155 Aichkirchen
Tel. 09491/1007
E-Mail: info@meier-reisen.de
www.meier-reisen.de -
MH-Kelheim Taxi
Rennweg 140a, 93309 Kelheim
Tel. 09441/7036690
E-Mail: info@keh.taxi
www.keh.taxi -
Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV)
Thierschstraße 2, 80538 München
Tel. 089/21033-0
E-Mail: info@mvv-muenchen.de
www.mvv-muenchen.de -
Omnibusse Richard Petz GmbH
Opalstraße 30, 84032 Altdorf
Tel. 0871/34994
E-Mail: info@omnibusse-petz.de
www.omnibusse-petz.de -
RBA Regionalbus Augsburg GmbH - Betrieb Ingolstadt
Carl-Benz-Ring 20, 85080 Gaimersheim
Tel. 08458/3249-0
E-Mail: kontakt@rba-bus.de
www.rba-bus.de -
RBO Regionalbus Ostbayern GmbH
Von-Donle-Straße 7, 93055 Regensburg
Tel. 0941/6000-0
E-Mail: RBO.regensburg@deutschebahn.de
www.dbregiobus-bayern.de -
RBO Regionalbus Ostbayern GmbH - Außenstelle Landshut
Bahnhofsplatz 4, 84032 Landshut
Tel. 0871/96336-0
E-Mail: RBO.landshut@deutschebahn.de
www.dbregiobus-bayern.de -
Omnibus Reisinger e. K.
Giselastraße 90, 93309 Kelheim
Tel. 09441/9828
E-Mail: info@omnibus-reisinger.de
www.omnibus-reisinger.de -
RVO Regionalverkehr Oberbayern GmbH
Hirtenstraße 24, 80335 München
Tel. 089/55164-0
E-Mail: info@rvo-bus.de
www.rvo-bus.de -
RVO Regionalverkehr Oberbayern GmbH - Niederlassung Mainburg
Industriestraße 4, 84048 Mainburg
Tel. 08751/1614
E-Mail: mainburg@rvo-bus.de
www.rvo-bus.de -
RVV Regensburger Verkehrsverbund GmbH
Donaustaufer Straße 115, 93059 Regensburg
Tel. 0941/46319-0
E-Mail: info@rvv.de
www.rvv.de -
Bustouristik Manfred Schmid
Leierndorfer Straße 33, 84085 Langquaid
Tel. 09452/345
E-Mail: schmid-touristik@t-online.de
www.schmid-touristik.de -
Stanglmeier Reisebüro & Bustouristik GmbH & Co. KG
Industriestraße 14, 84048 Mainburg
Tel. 08751/709-0
E-Mail: info@stanglmeier.de
www.stanglmeier.de -
Busservice Watzinger GmbH & Co. KG
Ammerholz 2, 93080 Pentling
Tel. 09405/9594-0
E-Mail: info@watzinger.de
www.watzinger.de
Formulare und weiterführende Infos
- EU-VO Veröffentlichung 2010
- EU-VO Veröffentlichung 2011
- EU-VO Veröffentlichung 2012
- EU-VO Veröffentlichung 2013
- EU-VO Veröffentlichung 2014
- EU-VO Veröffentlichung 2016
- EU-VO Veröffentlichung 2017
- EU-VO Veröffentlichung 2018
- EU-VO Veröffentlichung 2018 Linie 6036
- EU-VO Veröffentlichung 2018 Linie 6045
- EU-VO Veröffentlichung 2019 Flexibles Mobilitätskonzept
- EU-VO Veröffentlichung 2021 Linie 6010
- EU-VO Veröffentlichung 2021 KEXI Neustadt
- EU-VO Veröffentlichung 2022 Land KEXI
- EU-VO Veröffentlichung 2022 Linie 6010
- EU-VO Veröffentlichung 2023 KEXI Bad Abbach / Teugn
- EU-VO Veröffentlichung 2024 KEXI Stadt Mainburg.pdf
- EU Veröffentlichung 2024 KEXI Stadt Kelheim
Ihr persönlicher Ansprechpartner in allen Fragen rund um den Bus- und Bahnverkehr im Landkreis Kelheim:
Verkehrsgemeinschaft Landkreis Kelheim (VLK)
Dienststelle des Landratsamtes im Donaupark 13 in 93309 Kelheim
Öffnungszeiten:
Mo - Fr: 8:00 - 12:00 Uhr
Di + Do: 14:00 - 16:00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung.
Wir beraten Sie gerne:
09441 / 207-3525
Mo - Fr: 8:00 - 12:00 Uhr
Mo - Do: 14:00 - 16:00 Uhr
Nachdem das Bayerische Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr (BayÖPNVG) am 1.1.1994 in Kraft getreten ist, hat der Landkreis Kelheim noch im selben Jahr die den neuen Zuständigkeiten entspringende Herausforderung angenommen.
1996 wurde die VLK installiert, die als Koordinierungsstelle des Landkreises den Öffentlichen Personennahverkehr plant, Verhandlungsgespräche mit den Verkehrsunternehmen führt und Zuschussverträge abschließt.
Sie befindet sich in der Außenstelle des Landratsamtes und besteht aus den Mitarbeitern der Stabsstelle S5 innerhalb des Amtes.
Entscheidungsträger ist der Ausschuss für Fragen des Öffentlichen Personennahverkehrs und kommunale Verkehrsplanung, welcher die Vorgaben für die Verwaltung zur Umsetzung liefert.
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Ihre Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Grüttner,
Stefan
Stabsstellenleiter
|
09441/207-3523 | 09441/207-3560 | DP O3.28 | stefan.gruettner@landkreis-kelheim.de |
Taps,
Tanja
Stv. Stabsstellenleiterin
|
09441/207-3539 | 09441/207-3560 | DP O3.27 | tanja.taps@landkreis-kelheim.de |
Braun,
Inge
Stv. Stabsstellenleiterin
|
09441/207-3520 | 09441/207-3560 | DP O3.11 | vlk@landkreis-kelheim.de |
Gottswinter,
Anna
Sachbearbeiterin
|
09441/207-3527 | 09441/207-3560 | DP 03.25 | anna.gottswinter@landkreis-kelheim.de |
Kreuzpaintner,
Carola
Sachbearbeiterin
|
09441/207-3522 | 09441/207-3560 | DP O3.26 | carola.kreuzpaintner@landkreis-kelheim.de |
König,
Stefanie
Sachbearbeiterin
|
09441/207-3529 | 09441/207-3560 | DP 03.13 | stefanie.koenig@landkreis-kelheim.de |
Müller,
Rudolph
Sachbearbeiter
|
09441/207-3538 | 09441/207-3560 | DP O3.23 | rudolf.mueller@landkreis-kelheim.de |
Ahmetovic,
Adela
Sachbearbeiterin
|
09441/207-3541 | 09441/207-3560 | DP O3.26 | adela.ahmetovic@landkreis-kelheim.de |
Krammel,
Alicia
Sachbearbeiterin
|
09441/207-3537 | 09441/207-3560 | DP O3.25 | alicia.krammel@landkreis-kelheim.de |
Vega Tuez de Schneider,
Ana
Sachbearbeiterin
|
09441 207-3540 | 09441 207-3560 | DP O3.27 | ana.vegatuez@landkreis-kelheim.de |
Schönberger,
Alexandra
Sachbearbeiterin
|
09441 207-3537 | 09441 207-5250 | DP O3.25 | schönberger.alexandra@landkreis-kelheim.de |
Anschrift
VLK
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung
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