Öffentlicher Personennahverkehr, Mobilität - Verkehrsgemeinschaft Landkreis Kelheim (VLK)


  • Aktuelles

    Wichtige Meldungen zum Thema "Mobilität" im Landkreis Kelheim.


Gut zu wissen –

wichtige Fragen zur Personenbeförderung:

Wann ist ein Bus überfüllt?
Für Busse gibt es, wie für alle auf deutschen Straßen zugelassenen Fahrzeuge, Vorgaben zur maximalen Beladungsgrenze. Das schließt auch das Gewicht der Passagiere mit ein. Überladene oder überfüllte Busse können eine Gefahr für die Insassen und andere Verkehrsteilnehmende darstellen. Diese sind zusätzlich zu den Vorschriften des PBefG (Personenbeförderungsgesetz) einzuhalten.

Die Anzahl der Fahrgäste, die maximal transportiert werden dürfen, ist im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) festgehalten. Hier ist auch das zulässige Gesamtgewicht des Busses vermerkt. Laut §21 der Straßenverkehrsordnung dürfen nur so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Für sogenannte “Kraftomnibusse” (also die typischen Busse, die den ÖPNV oder Nahverkehr ermöglichen) gibt es eine wichtige Ergänzung. Laut § 22 BOKraft sind auch Stehplätze erlaubt, wenn die Busse im Linienverkehr zum Einsatz kommen. Umgekehrt heißt das: Bei Reisebussen im Fernverkehr müssen alle Fahrgäste sitzen.

Damit die maximale Fahrgastanzahl für jeden schnell ersichtlich ist, sind Aufkleber in der Nähe des Fahrersitzes angebracht. Sie geben an, über wie viele Steh-, Sitz- und Rollstuhlplätze das Fahrzeug verfügt. Zum zulässigen Gesamtgewicht werden hier jedoch keine Angaben gemacht. Dieses müssen die Fahrzeugführer im Auge behalten. Es kommt neben Sitz- und Stehplätzen auf die Anzahl an Achsen und der Achslast ab.

Ein Bus ist somit erst dann überfüllt, wenn mehr Fahrgäste im Bus sind, als die Anzahl für die der Bus zugelassen ist!


Wie viele Personen dürfen in einem Bus transportiert werden?
In Bussen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als Sitz- und Stehplätze zugelassen sind. Die Aufgliederung in Sitz- und Stehplätze ist in der Regel ebenfalls dem Schild vorne in Bus zu entnehmen.


Sind bei der Beförderung von Personen im ÖPNV auch Stehplätze zulässig?
Ja, nach §22 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) sind Stehplätze zulässig, wenn der Bus im Linienverkehr eingesetzt wird (s.a. § 34 a Abs. 1 StVZO). Dies trifft auf die überwiegende Mehrzahl aller im Landkreis transportierten Schüler zu.

Wenn zu befördernde Personen stehen und dabei nicht mehr ausreichend freie Sitzplätze vorhanden sind, ist die Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auf 60 km/h begrenzt.


Weshalb gibt es keine Sitzplatzgarantie?
In Bussen des öffentlichen Linienverkehrs (Regelfall im Landkreis) sind Stehplätze vorgesehen. Aus Kapazitäts- und Kostengründen ist es leider nicht möglich, jedem Schüler einen Sitzplatz zu garantieren. Für jeden zusätzlichen Bus auf der Linie wären jährlich hohe fünfstellige Beträge zu zahlen. Die zusätzlichen Fahrzeuge würden nur am Morgen und Mittag für relativ kurze Zeit benötigt. Ansonsten sind diese nicht einsetzbar. Ferner ist auch kein entsprechendes zusätzliches Fahrpersonal verfügbar.

Würde eine Sitzplatzgarantie gewährt, soweit dies in der Praxis wegen der schwankenden Schülerzahlen überhaupt möglich wäre, würden auf die Aufgabenträger (Landkreis, Gemeinde) erhebliche Mehrkosten zukommen.

Im Einzugsbereich größerer Städte und in Ballungsgebieten, in denen die Schülerbeförderung in U-Bahnen, S-Bahnen, Straßenbahnen und Linienbussen erfolgt, ist es selbstverständlich, dass man meist stehen muss. Die Fahrzeuge weisen dort überwiegend mehr Steh- als Sitzplätze auf.


Ist der Transport im ÖPNV sicher?
Statistisch gesehen ist die Fahrt im ÖPNV Bus im Vergleich zum Fahrrad, Mitfahrt im PKW oder Fußweg laut Schulwegunfallstatistik am sichersten.

Auch technisch werden die Fahrzeuge im Linien-/Schulbusverkehr regelmäßig überprüft. Dies beinhaltet:
- Jährlich zu einer technischen Prüfstelle (z.B. TÜV)
- Vierteljährlich zur Zwischenuntersuchung
- Jährlich zur Bremssonderuntersuchung
- Jährlich zur Untersuchung des Tachographen

Neben der regelmäßigen technischen Überprüfung der Busse muss auch das Fahrpersonal eine umfangreiche Ausbildung und eine anspruchsvolle Prüfung ablegen. Zuvor werden sie auf ihre Eignung medizinisch und psychologisch geprüft. Alle 5 Jahre müssen sie sich einer gesundheitlichen Überprüfung unterziehen. Seit 2009 sind für das Fahrpersonal jährliche Weiterbildungen zur Berufskraftfahrerqualifikation vorgeschrieben.


Was ist zu tun, wenn der Bus überfüllt ist?
Wenn Sie feststellen, dass der Bus überfüllt ist oder es sonstige Probleme bei der Beförderung gibt, kontaktieren Sie bitte den zuständigen Verkehrsunternehmer.
Für die VLK Linien im Landkreis Kelheim übernimmt die RBO Regionalbus Ostbayern die Betriebsführung: Tel.: 0941 6000-0

Sperrungen und Umleitungen

In der Zeit

von:     Mo, 04.09.24                          bis:      voraussichtlich September 2025

erfolgt im Rahmen von Brückenbauarbeiten eine Vollsperrung für den Fahrzeugverkehr.

Ort der Sperrung:       Abensberg, Abensbrücke

 

Folgende Linien sind von der Straßensperrung betroffen:                  

6012, 6018, 6023, 6030 (Freizeitbus Kelheim – Freising), 6039, 6042, 6043, 6044, 6045, 6052, 6053, 6055, 6057 

Die Ersatzhaltestellen der Linien werden nachfolgend erläutert.

 

Die Haltestellen „Abensberg, Gillamooswiese“ und „Abensberg, E-Werk“ können von allen Linien nicht bedient werden. 

Die Ersatzhaltestelle hierfür ist die öffentliche Haltestelle „Abensberg, Regensburger Straße/Zentrum“.

Die Haltstelle „Abensberg, Münchner/Abzweigung Aumühlstraße“ wird ebenso nicht bedient.

Die Ersatzhaltestelle hierfür ist die öffentliche Haltestelle „Abensberg, Regensburger Straße/Zentrum“. AUSNAHME siehe Linie 6053.

Die Haltestelle „Abensberg, Freizeitzentrum“ kann wegen umlauftechnischen Gründen nur VEREINZELT bedient werden. Diese werden bei den einzelnen Linien beschrieben.

Für alle anderen Fahrten dient die öffentliche Ersatzhaltestelle „Abensberg, Regensburger Str./Zentrum“. Hier ergeben sich auch Umsteigemöglichkeit auf andere Linien.

Bitte beachten, dass je nach Linie und Verkehrsaufkommen die Fahrten zum Teil verspätet sein können.

Für die Schüler der Haltestelle „Abensberg, Freizeitzentrum“: 

Die Frühfahrt (Verstärkerfahrt der Linie 6018/003 der Fa. Watzinger aber nur an Schultagen ab 10.09.24) beginnt am Freizeitzentrum ab 06:50 Uhr und kann für alle Schüler genutzt werden.

Die Umsteigemöglichkeit ist die Haltestelle „Abensberg, Regensburger Straße/Zentrum“.

Die Verstärkerfahrt der Linie 6012 Fahrt 001, ab 13:15 Uhr der Fa. Watzinger kann von allen Schülern der Realschule Abensberg genutzt werden, die zum Freizeitzentrum fahren. 

Haltestellenverlegung:

Linie 6012:

Die Fahrten 001 und 003 beginnen an der Haltestelle „Abensberg, Regensburger Str./Zentrum“. Nur die Fahrt 003 bedient die Haltestelle „Abensberg, Freizeitzentrum“.

Die Fahrt 002 bedient die Haltestellen „Abensberg, Münchner/Abzweigung Aumühlstraße“ nicht.

Die Ersatzhaltestelle entfällt.

Linie 6018:

Bei den Fahrten 001, 003, 024, 004 wird die Haltestelle „Abensberg, Regensburger Str./Zentrum“ mitbedient.

Achtung: der Einstieg/Ausstieg bei den Haltestellen „Abensberg, Einkaufszentrum“ und „Straubinger Straße/Abzweigung Frühlingsstraße“ ist jeweils auf der gegenüberliegenden Straßenseite.

Hinweis für Lehrer und Schüler der BVJ: bei der Fahrt 012 die Schüler bitte ein paar Minuten früher gehen lassen, da die Haltestelle „Abensberg, Regensburger Straße/Zentrum“ ist.

 

Linie 6023:

Die Haltstellen „Abensberg, Münchner Straße/Abzweigung Aumühlstraße“  und „Gillamooswiese“ können nicht bedient werden.

Die Ersatzhaltestelle ist die Haltestelle „Abensberg, Regensburger Straße/Zentrum“.

 

Linie 6039:

Die Haltstelle „Abensberg, Gillamooswiese“ kann nicht bedient werden.

Die Ersatzhaltestelle ist die Haltestelle „Abensberg, Regensburger Straße/Zentrum“.

 

Linie 6042:

Die Haltstelle „Abensberg, Gillamooswiese“ kann nicht bedient werden.

Die Ersatzhaltestelle ist die Haltestelle „Abensberg, Regensburger Straße/Zentrum“.

Die Fahrt 008 beginnt an der Haltestelle „Abensberg, Regensburger Straße/Zentrum“ (wegen Umsteiger von der Linie 6057 Fahrt 004).

 

Linie 6043:

Die Haltstellen „Abensberg, Gillamooswiese“, „Abensberg Freizeitzentrum“ und „Abensberg, Münchner Straße/Abzweigung Aumühlstraße“ können nicht bedient werden.

Die Ersatzhaltestelle ist die Haltestelle „Abensberg, Regensburger Straße/Zentrum“.

Ausnahmen: 

Fahrt 015: Die Fahrt bedient auch Freizeitzentrum.

Fahrt 010 und 003: nur auf Bedarf zum Freizeitzentrum.

Fahrt 002: Hier werden die Haltestellen „Abensberg,Traubenstraße/Abzweigung Winzerstraße“ und „Abensberg, Traubenstraße/Abzweigung Straßfeld“ nicht bedient. Die Schüler steigen in den Bus der Fa. Hierl Fahrt 004 (06:26 und 06:27 Uhr)

Zusätzlich bei dieser Fahrt 002 wird die Haltestelle „Abensberg, Einkaufszentrum“ nicht bedient.

Die Schüler steigen an der Haltestelle „Abensberg, Regensburger Straße/Zentrum“ in den Bus der Fa. Hierl Fahrt 004 (06:33 Uhr)

Die Fahrt 002 kann somit auch die Haltestelle „Abensberg, Freizeitzentrum“ bedienen.

 

Linie 6044:

Die Haltstellen „Abensberg, Gillamooswiese“, „Abensberg, Freizeitzentrum“ und „Abensberg Münchner Straße/Abzweigung Aumühlstraße“ können nicht bedient werden.

Die Ersatzhaltestelle ist die Haltestelle „Abensberg, Regensburger Straße/Zentrum“.

Bei der Frühfahrt kann der Verstärker vom Freizeitzentrum genutzt werden. Die Umsteigehaltestelle ist „Abensberg, Regensburger Straße/Zentrum“.

 

Linie 6045:

Die Haltstelle „Abensberg, Gillamooswiese“ und „Abensberg, Münchner Straße/Abzweigung Aumühlstraße können nicht bedient werden.

Die Ersatzhaltestelle ist die Haltestelle „Abensberg, Regensburger Straße/Zentrum“.

 

Linie 6052:

Die Fahrten 001 und 003 fahren nur auf Bedarf die Haltestelle „Abensberg, Regensburger Straße/Zentrum“ an.

Bei den Fahrten 005 und 007 entfällt die Haltestelle „Abensberg, Gillamooswiese“.

Die Fahrt 002 bedient die Haltestelle „Abensberg, Freizeitzentrum“.

Bei der Fahrt 006, 008 und 010 entfällt die Haltestelle „Abensberg, Gillamooswiese“.

 

Linie 6053:

Die Fahrten 001 und 003 bedienen die Haltestellen „Abensberg, Freizeitzentrum“ und „Abensberg, Münchner Straße/Abzweigung Aumühlstr“. 

Die Fahrt 002 bedient die Haltestellen „Abensberg, Freizeitzentrum“ und „Abensberg, Gillamooswiese“ nicht (hier kann die Verstärkerfahrt der Linie 6012 Fahrt 001 zum Freizeitzentrum genutzt werden).

Die Fahrt 004 beginnt an der Haltestelle „Abensberg, Regensburger Straße/Zentrum“.

Die Frühfahrt des Verstärkers ab Train fährt über B16 zur Realschule.

 

Linie 6055:

Die Haltestellen „Abensberg, Gillamooswiese“ und „Abensberg, Münchner Straße/Abzweigung Aumühlstraße können nicht bedient werden.

Die Haltestellen „Abensberg, Regensburger Straße/Zentrum“, „Abensberg, Grundschule“ und „Schwaighausen, Abzweigung Kreisstraße“ werden nur auf Bedarf angefahren.

 

Linie 6057:

Die Haltstelle „Abensberg, Gillamooswiese“ kann nicht bedient werden.

Die Ersatzhaltestelle ist die Haltestelle „Abensberg, Regensburger Straße/Zentrum“.

 

Linie 6030:

Die Haltstelle „Abensberg, Gillamooswiese“ kann nicht bedient werden.

Die Ersatzhaltestelle ist die Haltestelle „Abensberg, Vogelpark“.

In der Zeit

von:     Mo, 02.09.24                          bis:      voraussichtlich 20.12.24

erfolgt im Rahmen von Straßenbauarbeiten eine Vollsperrung für den Fahrzeugverkehr

in         Kelheim (St2233 beim Einkaufszentrum.

 

Folgende Linien sind von der Straßensperrung betroffen:                  

Linien 6018, 6034, 6035, 6036, 6038, 6045, 6049

 

Bitte beachten:

Die Haltestellen „Kelheim, Hallstattstraße“ und „Kelheim, Kuckuckstraße“ können nicht von allen Linien bedient werden. 

Die Ersatzhaltestellen und Haltestellenverlegungen werden nachfolgend beschrieben. 

 

Line 6018:

Die Haltestellen „Kelheimwinzerstraße/Abzweigung Hallstattstraße“, „Kelheimwinzerstraße/Abzweigung Kuckuckstraße“ und „Kelheim

Einkaufszentrum“ können nicht bedient werden.

Ersatzhaltestelle für „Kelheimwinzerstraße/Abzweigung Hallstattstraße“ ist die Haltestelle „Kelheim, Starenstraße“ bzw. „Kelheim, Nordtangente/Abzweigung Krankenhaus“.

Ersatzhaltestelle für „Kelheimwinzerstraße/Abzweigung Kuckuckstraße“ sind die Haltestellen „Kelheim, Starenstraße“ und „Kelheim, Nordtangente/Abzweigung Krankenhaus“. 

Ersatzhaltestelle für „Kelheim Einkaufszentrum“ ist die Haltestelle „Kelheim, Nordtangente/Abzweigung Krankenhaus“.

 

Linien 6034, 6045, 6049:

Die Haltestelle „Kelheim, Einkaufszentrum“ kann nicht bedient werden. 

Die Ersatzhaltestelle ist die Haltestelle „Kelheimwinzerstraße/Abzweigung Hallstattstraße“.

 

Linie 6035 NUR in Richtung Kelheim:

Die Haltestellen „Kelheim, Einkaufszentrum“ und „Kelheimwinzerstraße/Abzweigung Hallstattstraße“ können nicht bedient werden. 

Die Ersatzhaltestelle für „Kelheim, Einkaufszentrum“ ist die Haltestelle „Kelheim, Nordtangente/Abzweigung Krankenhaus“.

Die Ersatzhaltestelle für „Kelheimwinzerstraße/Abzweigung Hallstattstraße sind die Haltestellen „Kelheim, Gymnasium“ bzw. „Kelheimwinzerstraße/Abzweigung Kuckuckstraße“.

 

Bei der Fahrt 023 am Samstag entfällt die Haltestelle „Kelheim, Hallstattstraße“.

Die Ersatzhaltestelle ist die Haltestelle „Kelheim, Nordtangente/Abzweigung Krankenhaus“.

 

Linie 6036:

Die Haltestellen „Kelheim, Einkaufszentrum“ und „Kelheim, Nordtangente/Abzweigung Krankenhaus“ (war Ersatzhaltestelle für „Kelheim, Krankenhaus“) kann nicht bedient werden. 

Die Ersatzhaltestelle ist die Haltestelle „Kelheimwinzerstraße/Abzweigung Hallstattstraße“.

 

Linie 6038:

Die Haltestellen „Kelheim, Einkaufszentrum“ und „Kelheimwinzerstraße/Abzweigung Hallstattstraße“ können nicht bedient werden. 

Die Ersatzhaltestelle für „Kelheim, Einkaufszentrum“ ist die Haltestelle „Kelheim, Nordtangente/Abzweigung Krankenhaus“.

Die Ersatzhaltestelle für „Kelheimwinzerstraße/Abzweigung Hallstattstraße“ sind die Haltestellen „Kelheim, Gymnasium“ bzw. „Kelheimwinzerstraße/Abzweigung Kuckuckstraße“.

Linie 6057:

Die Haltestelle „Kelheim, Nordtangente/Abzweigung Krankenhaus“ kann nicht bedient werden. 

Die Ersatzhaltestelle ist die Haltestelle „Kelheim, Berufsschule“.

Aufgrund einer Baumaßnahme in Ihrlerstein im Zeitraum vom 11.06.24 - 13.12.24 ergeben sich folgende Änderungen auf der VLK 2 (RBO 6036):

Linienverlauf Hemau – Painten – Kelheim – Saal
In diesem Streckenabschnitt ändern sich die Fahrtzeiten an den Haltestellen „Ihrlerstein, Kirche“, „Ihrlerstein, Hauptstraße“, „Ihrlerstein, Schlesierstraße“ und „Kelheim, Abzw. Krankenhaus“ (siehe Umleitungsfahrplan).

Linienverlauf Saal – Kelheim – Painten – Hemau (Altenlohe)
In diesem Streckenabschnitt ändern sich ebenfalls die Fahrtzeiten an den Haltestellen „Kelheim, Abzw. Krankenhaus“, „Ihrlerstein, Schlesierstraße“, „Ihrlerstein, Hauptstraße“ und „Ihrlerstein, Kirche“ (siehe Umleitungsfahrplan).

Die Haltestellen „Ihrlerstein, Rathaus“ sowie „Ihrlerstein, Kelh./Abzw. Alling“ können während der Baumaßnahme nicht angefahren werden. Die Ersatzhaltestelle „Ihrlerstein, neue Dorfmitte“ ist während der Baumaßnahme in beiden Richtungen neu eingerichtet.

Aufgaben / Dienstleistungen

Unsere Fahrpläne sind unter "Formulare und weiterführende Infos" (siehe unten) online abrufbar. 

Weitere Online-Auskünfte erhalten Sie zudem unter:  

Bitte beachten: Nicht enthalten in diesen Fahrplanauskunftssystemen sind die Linien mit den VLK-Nrn. 60-68, 70-71, 80-87, 100.

Zusätzlich stehen Ihnen die linienbezogenen Einzelfahrpläne im handlichen Faltformat zur Verfügung. Sie können die Fahrpläne telefonisch anfordern unter 09441/207-3525.

Formulare und weiterführende Infos

Die Lage der Haltestellen können unter www.bayerninfo.de ersehen werden.

Keine Gewähr hinsichtlich der Aktualität! Informationen zur Aktualität bitte beim Anbieter (Zentralstelle Verkehrsmanagement
Landesbaudirektion Bayern) erfragen.

Aufgaben / Dienstleistungen

  • VLK-Tarif

Die Verkehrsunternehmen der VLK-Linien 1-10, 12-13, 17, 28, 34-59 sind zu einer Tarifgemeinschaft (VLK-Süd) zusammengeschlossen, deren Betriebsführer die RBO GmbH Regensburg ist. Für diese Linien gilt der VLK-Tarif.

Informationen des BayernPortals
Schulbusbegleiterdienst und Schulbuslotsendienst

Wer mit der Nutzung einer Mitfahrmöglichkeit etwas Gutes für die Umwelt tun möchte, findet über die Internetplattform www.flinc.org die passende Fahrgemeinschaft. Auf www.flinc.org werden die zur Verfügung stehenden Mitfahrmöglichkeiten des aktuellen Tages dargestellt - gut geeignet für spontane Fahrten.

Die kostenlose App gibt Auskunft über alle Bus- und Bahnverbindungen, sowohl in der Heimatregion als auch in ganz Deutschland. Sie ist einfach zu bedienen und hält für den Fahrgast viele nützliche Funktionen bereit.

Der Landkreis Kelheim ist in Wohin·Du·Willst regionalisiert dargestellt. Im Menü kann die Regions-Version ausgewählt werden und auf Wunsch erscheinen die wichtigsten Neuigkeiten der Heimatregion ganz einfach per Push-Nachricht auf dem Smartphone.

Ab jetzt ist in allen Regionen Deutschlands punktgenaues Reisen von Adresse zu Adresse möglich. Egal ob Ortswahl auf der Karte oder durch Eingabe der ganz persönlichen Wunschstation – Wohin·Du·Willst hat die passende Verbindung zum Ziel.

In Echtzeit wird stets aktuell angezeigt, ob Bus oder Bahn pünktlich sind. Sollte es zu einer Verspätung kommen, berechnet die App automatisch die neue Ankunftszeit. 
Im Linienverlauf kann der Fahrgast auf der Karte sehen, wo sich zum Beispiel der Bus gerade befindet. Auf der Karte werden außerdem die Haltestellen angezeigt, an denen der Fahrgast ein- und aussteigt bzw. wo er gegebenenfalls umsteigen muss. 
Regelmäßige Fahrten können gespeichert und per Knopfdruck aktualisiert werden. Gespeicherte Fahrten können auch abgerufen werden, wenn gerade keine Internetverbindung besteht.

Mit der APP Wohin·Du·Willst können Sie Ihre Fahrten also bestmöglich planen.  Einfach, schnell und immer aktuell. Unabhängig davon, wo Sie sich gerade befinden, haben Sie mit der kostenlosen Wohin·Du·Willst-App für iOS und Android sämtliche Verkehrsverbindungen - von Bussen über Züge bis hin zu Bedarfsverkehren oder einer Mitfahrgelegenheit - stets griffbereit.

Informationen über weitere nützliche Funktionen und den Download-Link erhalten Sie unter www.wohin-du-willst.de. 

Die Sicherheit auf dem Schulweg besitzt für den Landkreis Kelheim oberste Priorität. Um den Schülerinnen und Schülern die richtige Verhaltensweise auf dem Schulweg und auch im Bus aufzeigen zu können, wird im Landkreis Kelheim seit dem Jahr 2007 ein Verkehrssicherheitstraining an allen weiterführenden Schulen durchgeführt. 

Dieses für die 5. Jahrgangsstufe installierte Verkehrssicherheitstraining ist zwischenzeitlich ein fester Bestandteil des Unterrichts und wird jedes Jahr von der Verkehrsgemeinschaft Landkreis Kelheim (VLK) organisiert und zusammen mit der RBO Regionalbus Ostbayern GmbH, den jeweiligen Schulleitern, der Kreisverkehrswacht Kelheim und den Gebietsverkehrswachten Mainburg und Riedenburg an folgenden Schulen im Landkreis Kelheim durchgeführt:

  • Abensberg:  Staatliche Realschule und Staatliche Wirtschaftsschule
  • Kelheim: Donau-Gymnasium
  • Mainburg: Gabelsberger-Gymnasium, Staatliche Realschule und Hallertauer Mittelschule
  • Riedenburg: Staatliche Realschule und Mädchenrealschule St. Anna
  • Rohr: Johannes Nepomuk-Gymnasium

Ziel des Praxistrainings ist, die Schüler auf Gefahrenquellen beim Busfahren hinzuweisen und ihnen die richtigen Verhaltensweisen an der Haltestelle, beim Einsteigen und während der Fahrt aufzuzeigen. 
Das Training ist gegliedert in einen theoretischen Teil (Filmvorführung und anschließende Diskussion über die gezeigten Gefahrenquellen) und einen praktischen Teil (im Bus werden den Schülern verschiedene Gefahrensituationen anschaulich aufgezeigt und das richtige Verhalten trainiert.

Ihr persönlicher Ansprechpartner in allen Fragen rund um den Bus- und Bahnverkehr im Landkreis Kelheim:

Verkehrsgemeinschaft Landkreis Kelheim (VLK)
Dienststelle des Landratsamtes im Donaupark 13 in 93309 Kelheim

Öffnungszeiten:
Mo - Fr: 8:00 - 12:00 Uhr
Di + Do: 14:00 - 16:00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung.

Wir beraten Sie gerne:
09441 / 207-3525 
Mo - Fr: 8:00 - 12:00 Uhr
Mo - Do: 14:00 - 16:00 Uhr

Nachdem das Bayerische Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr (BayÖPNVG) am 1.1.1994 in Kraft getreten ist, hat der Landkreis Kelheim noch im selben Jahr die den neuen Zuständigkeiten entspringende Herausforderung angenommen.

1996 wurde die VLK installiert, die als Koordinierungsstelle des Landkreises den Öffentlichen Personennahverkehr plant, Verhandlungsgespräche mit den Verkehrsunternehmen führt und Zuschussverträge abschließt.
Sie befindet sich in der Außenstelle des Landratsamtes und besteht aus den Mitarbeitern der Stabsstelle S5 innerhalb des Amtes.

Entscheidungsträger ist der Ausschuss für Fragen des Öffentlichen Personennahverkehrs und kommunale Verkehrsplanung, welcher die Vorgaben für die Verwaltung zur Umsetzung liefert.

Finden Sie Informationen über den Freizeitbus hier!

Klicken Sie auf Autonomen Fahren für weitere Informationen.

Ihre Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Grüttner, Stefan
Stabsstellenleiter
09441/207-3523 09441/207-3560 DP O3.28
Taps, Tanja
Stv. Stabsstellenleiterin
09441/207-3539 09441/207-3560 DP O3.27
Braun, Inge
Stv. Stabsstellenleiterin
09441/207-3520 09441/207-3560 DP O3.11
Gottswinter, Anna
Sachbearbeiterin
09441/207-3527 09441/207-3560 DP 03.25
Kreuzpaintner, Carola
Sachbearbeiterin
09441/207-3522 09441/207-3560 DP O3.26
König, Stefanie
Sachbearbeiterin
09441/207-3529 09441/207-3560 DP 03.13
Müller, Rudolph
Sachbearbeiter
09441/207-3538 09441/207-3560 DP O3.23
Ahmetovic, Adela
Sachbearbeiterin
09441/207-3541 09441/207-3560 DP O3.26
Krammel, Alicia
Sachbearbeiterin
09441/207-3537 09441/207-3560 DP O3.25
Vega Tuez de Schneider, Ana
Sachbearbeiterin
09441 207-3540 09441 207-3560 DP O3.27
Schönberger, Alexandra
Sachbearbeiterin
09441 207-3537 09441 207-5250 DP O3.25

Anschrift

VLK

AdresseVLK
Donaupark 13
93309   Kelheim
Kontakt
Telefon: 09441 207-3525
Fax: 09441 207-3560
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung

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