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Förderung beruflicher Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) unterstützt Unternehmen bei der beruflichen Weiterbildung ihrer Beschäftigten. Ziel ist es, Betriebe frühzeitig auf die Arbeitswelt der Zukunft vorzubereiten, Arbeitsplätze zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Wer ist antragsberechtigt?

Grundsätzlich antragsberechtigt sind Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland, unabhängig von der Betriebsgröße:

  • Kleinstunternehmen
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Große Unternehmen


Für das Qualifizierungsgeld gelten zusätzliche betriebliche Voraussetzungen (siehe unten unter „Konditionen und Förderhöhe – Qualifizierungsgeld“).


Was wird konkret gefördert?

1. Weiterbildungsförderung Beschäftigter („Qualifizierung von Beschäftigten“)

Gefördert wird die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten, insbesondere wenn

  • Inhalte über kurzfristige, rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsschulungen hinausgehen
    • Kurze Einweisungen z. B. wegen kleiner technischer Änderungen sind nicht förderfähig.
  • es sich um
    • berufliche Weiterbildungen,
    • Umschulungen (Erwerb eines neuen Berufsabschlusses) oder
    • Teilqualifizierungen (schrittweise Vorbereitung auf einen Berufsabschluss) handelt.

Voraussetzungen für Maßnahme und Anbieter:

  • Die Weiterbildungsmaßnahme umfasst mehr als 120 Stunden.
  • Bildungsträger und Maßnahme sind von einer fachkundigen Stelle für die Förderung mit Bildungsgutschein zugelassen.


2. Qualifizierungsgeld

Das Qualifizierungsgeld unterstützt Unternehmen, die aufgrund des Strukturwandels ihre Beschäftigten weiterqualifizieren müssen, um Arbeitsplätze im Betrieb zu sichern.

Gefördert werden:

  • Beschäftigte, denen aufgrund des Strukturwandels der Verlust des Arbeitsplatzes droht,
  • wenn durch eine Weiterbildung eine zukunftssichere Beschäftigung im selben Betrieb ermöglicht wird.

Förderfähige Qualifizierungsmaßnahmen:

  • Durchführung durch einen zugelassenen Weiterbildungsanbieter
  • Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen über kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinaus
  • Dauer von mehr als 120 Stunden
  • Auch hier sind Umschulungen und Teilqualifizierungen förderfähig

Konditionen und Förderhöhe

1. Weiterbildungsförderung Beschäftigter

  • Förderung durch
    • Übernahme der Weiterbildungskosten (vollständig oder teilweise) und
    • Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildungszeiten
  • Eine Kostenbeteiligung des Arbeitgebers ist in der Regel erforderlich.
  • Die Höhe der Förderung ist u. a. abhängig von der Betriebsgröße (Unterscheidung Kleinstbetrieb, KMU, Großunternehmen)

2. Qualifizierungsgeld

Das Qualifizierungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung für Beschäftigte während der Weiterbildung und beträgt:

  • 60 % des Nettoentgelts, das durch die Weiterbildung entfällt
  • 67 % des Nettoentgelts, wenn ein Kind im Haushalt lebt (entsprechend den bekannten Regelungen zu Entgeltersatzleistungen)

Zentrale Voraussetzungen für das Qualifizierungsgeld:

  • Der Qualifizierungsbedarf ist strukturwandelbedingt, d. h. er ergibt sich aus tiefgreifenden Veränderungen von Markt, Technik oder Produktion.
  • Es liegt eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag zur Qualifizierung vor
    • Ausnahme: Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten benötigen keine solche Vereinbarung.
  • Der strukturwandelbedingte Qualifizierungsbedarf betrifft
    • mindestens 20 % der Beschäftigten des Betriebes oder
    • mindestens 10 % der Beschäftigten in Betrieben mit weniger als 250 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
  • Die Weiterbildungskosten (Lehrgangskosten) werden vom Arbeitgeber finanziert.
  • Die betroffene Person hat in den letzten vier Jahren kein Qualifizierungsgeld erhalten.

Antragsverfahren

1. Weiterbildungsförderung Beschäftigter

  • Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme gestellt werden.
  • Wenn ein Benutzerkonto bei der BA vorhanden ist, kann der Antrag online gestellt werden.
  • Nehmen mehrere Beschäftigte an derselben Maßnahme teil, ist ein Sammelantrag möglich.

2. Qualifizierungsgeld

  • Das Qualifizierungsgeld wird durch den Arbeitgeber schriftlich beantragt.
  • Der Antrag soll spätestens drei Monate vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme bei der Bundesagentur für Arbeit vorliegen.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit unter den Themen „Förderung beruflicher Weiterbildung Beschäftigter“ und „Qualifizierungsgeld“.