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Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine: Informationen, Fragen und Antworten

Das Landratsamt Kelheim bereitet sich auf die Aufnahme von geflüchteten Menschen aus der Ukraine vor. Aktuell rechnen wir mit Einzelpersonen oder kleinen Gruppen und Familien, die aufgrund familiärer Beziehungen und privater Kontakte aus der Ukraine in den Landkreis Kelheim kommen. Abhängig von der weiteren Entwicklung sind aber auch Zuweisungen von Flüchtlingen nicht auszuschließen.

Alle wichtigen Informationen und Antworten zu vielen Fragen finden Sie nachstehend. Ergänzend sind weitere Informationen unter www.ukraine-hilfe.bayern.de oder https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ua einsehbar.

Als zentrale Erstanlaufstelle hat die Bayerische Staatsregierung bei der Freien Wohlfahrtspflege außerdem ein Hilfetelefon zu Fragen rund um den Krieg in der Ukraine eingerichtet: 

Telefon 089/5449-7199 (Montag-Freitag 8-20 Uhr, Samstag-Sonntag 10-14 Uhr), welches auch per E-Mail erreichbar ist: Ukraine-hotline@freie-wohlfahrtspflege-bayern.de.
Hier können sich insbesondere all diejenigen melden, die in Bayern leben und in großer Sorge um ihre Verwandten oder Freunde in der Ukraine sind. 

Bei Fragen, zu denen Sie hier auf der Seite keine Antworten finden, können Sie sich an unser Bürgertelefon im Landratsamt Kelheim wenden:
Telefon: 09441/207-0. Das Bürgertelefon ist Montag bis Freitag von 10:00 bis 11:00 besetzt.

Fragen und Antworten

Ich komme aus der Ukraine und bin bei Verwandten/Freunden untergekommen

Bitte melden Sie sich über unser Online-Formular an.

Diese Meldung ist wichtig, um eine Kontaktaufnahme zu ermöglichen, über Entwicklungen und rechtliche Änderungen zu informieren und Unterstützungsangebote machen zu können. Aktuell ist ein Aufenthalt von Menschen aus der Ukraine bis zu 90 Tagen grundsätzlich zulässig. Sollte die Lage angespannt bleiben oder sich weiter zuspitzen, werden für die gemeldeten Personen weitere Schritte veranlasst.


Selbstmeldungen von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine

Ich komme aus der Ukraine und benötige medizinische Versorgung

Zunächst ist eine eigene Krankenversicherung. z. B. Reisekrankenversicherung oder eine Versicherung, die für sonstige Aufenthalte im Ausland einspringt, falls vorhanden, vorrangig zu nutzen. Dringende Notfälle sind über die Notfallbehandlung abgedeckt und müssen sofort beim behandelnden Arzt oder Krankenhaus angezeigt werden. Sollte keine Krankenversicherung bestehen und sind öffentliche Leistungen notwendig, muss ein Antrag beim Sozialamt gestellt werden. Anträge sind in den Gemeinden oder beim Sozialamt (sozialamt@landkreis-kelheim.de) erhältlich. Außerdem ist eine Registrierung bei der Ausländerbehörde (auslaenderamt@landkreis-kelheim.de) erforderlich.

Wenn Angehörige aus der Ukraine kommen, man aber nicht selbst genug Platz hat: wohin kann man sich wenden, um Wohnraum zu beantragen?

Wenn Angehörige aus der Ukraine zu Ihnen kommen und Sie selbst nicht genug Platz haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an unsere Unterbringungsbehörde:
asylunterbringung@landkreis-kelheim.de

Geben Sie dabei bitte an, wie viele Personen Sie erwarten. Bitte geben Sie auch an, ob es sich um eine oder mehrere Familien handelt bzw. wie sie aufgeteilt werden könnten, Alter, Geschlecht, Sprachkenntnisse.

Ich habe den Kontakt zu nahestehenden Menschen aus der Ukraine verloren und suche sie oder möchte Informationen zur aktuellen Situation in der Ukraine oder Nachbarstaaten

Als zentrale Erstanlaufstelle hat die Bayerische Staatsregierung bei der Freien Wohlfahrtspflege ein Hilfetelefon zu Fragen rund um den Krieg in der Ukraine eingerichtet. Erreichbar ist das Hilfetelefon unter der Telefonnummer: 089/5449-7199 (Montag bis Freitag von 8 – 20 Uhr, Samstag und Sonntag von 10 – 14 Uhr) oder per E-Mail an: Ukraine-hotline@freie-wohlfahrtspflege-bayern.de

Gibt es Unterstützung oder Leistungen?

Sollten öffentliche Hilfen (z. B. Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe bei Krankheit, Unterkunft) benötigt werden, ist ein Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – AsyöbLG erforderlich. Bitte wenden Sie sich dazu an das Sozialamt: sozialamt@landkreis-kelheim.de oder an die zuständige Gemeindeverwaltung des Aufenthaltsortes.

Ebenfalls erforderlich ist eine Registrierung bei der Ausländerbehörde des Landratsamtes (auslaenderamt@landkreis-kelheim.de).

Ich kann Menschen aufnehmen, ich kann dolmetschen, ich will helfen, etc.

Alle Personen, die eine Unterkunft zur Verfügung stellen können, bitte hier registrieren:
Wohnangebote für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine.

Alle Personen, die ukrainische Sprache sprechen oder anderweitig helfen möchten, bitte hier registrieren:
Hilfsangebote für Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine.

Für andere Hilfsangebote, insb. Geld- oder Sachspenden für die Ukraine, wenden Sie sich bitte an die großen Hilfsorganisationen (BRK, Johanniter, usw.) oder andere Einrichtungen (z.B. Aktionen von Medien).

Nothilfe Ukraine

Müssen die Flüchtlinge aus der Ukraine einen Asylantrag stellen?

Dies ist aktuell nicht notwendig, aber zulässig. Die Prüfung erfolgt dann durch das BAMF. Das konkrete Verfahren ist uns leider noch nicht bekannt, ggf. muss der Asylantrag in einem Ankerzentrum gestellt werden. Informationen (in vielen Sprachen) hierzu unter: www.bamf.de.

Bei Bedarf beraten sie auch die örtlichen Beratungsstellen.

Wir empfehlen eine Registrierung über unser Online-Formular. Wir informieren bei Änderungen alle dort registrierten Personen.

Wie lange dürfen die Menschen aus der Ukraine bleiben?

Personen aus der Ukraine können aktuell 90 Tage ohne besonderes Visum bleiben. Nachdem die Europäische Union am 03.03.2022 den Beschluss für eine vorübergehende Schutzgewährung erlassen hat, erhalten die Betroffenen ein befristetes Aufenthaltsrecht nach § 24 AufenthG für ein Jahr (mit Verlängerungsmöglichkeiten auf max. 3 Jahre). Nach erfolgter Registrierung werden wir über das Verfahren zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG die Betroffenen informieren. Daher ist es wichtig, dass sich Flüchtlinge aus der Ukraine über unser Online- Formular registrieren: Selbstmeldungen von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an auslaenderamt@landkreis-kelheim.de

Corona-Schutzimpfung

Ein Impfangebot besteht an unseren Impfzentren in Kelheim und Mainburg dienstags bis samstags: 09:30 bis 18 Uhr (Registrierungsschluss: 17:30 Uhr).

  • Impfzentrum Kelheim, Schlossweg 3, 93309 Kelheim
  • Impfzentrum Mainburg, Stadthalle, Griesplatz 1, 84048 Mainburg

Außerdem sind Impfungen beim Impfbus möglich:
Den Fahrplan des Impfbusses und weitere Informationen zur Corona-Schutzimpfung finden Sie unter Impfzentrum Landkreis Kelheim.

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