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Aufgaben des Landrats

  • Leitung des Landratsamtes als Staats- und Kreisbehörde einschließlich der Einrichtungen des Landkreises
  • Vertretung und Repräsentation des Landkreises nach außen
  • Vorsitz im Kreistag und in den Ausschüssen (ausgenommen Rechnungsprüfungsausschuss)
  • Leitung des Staatlichen Schulamtes in Angelegenheiten rechtlicher Natur
  • Politische Angelegenheiten

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