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Selbstmeldungen von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine

Der Aufenthalt bis zu 90 Tagen ist grundsätzlich zulässig. Diese Meldung ermöglicht dem Landratsamt Kelheim jedoch die Kontaktaufnahme bei Unterstützungsbedarf und ist Voraussetzung für einen Aufenthalt über 90 Tagen, sollte eine Rückkehr bis dahin nicht möglich sein.

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Erlaubte Formate: JPG, JPEG, PDF und PNG Maximal mögliche Dateigröße: 5.00 MB
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