Information zu geänderten Quarantänezeiten  

13. Januar 2022: Die aufgeführten Zeiten gelten, egal, ob bei der infizierten Person die Variante Omikron nachgewiesen wurde oder nicht.

UPDATE: Zum Stand 15. Januar hat es erneut Neuerungen gegeben, die die sogenannten "engen Kontaktpersonen" betreffen. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Für Personen, die sich am 11. Januar 2022 bereits in Isolation oder als enge Kontaktpersonen in Quarantäne befunden haben, gelten aufgrund neuer infektionsschutzrechtlicher Bestimmungen geänderte Vorgaben zur Isolation und Quarantäne. Die nachfolgend aufgeführten Zeiten gelten, egal, ob bei der infizierten Person die Variante Omikron nachgewiesen wurde oder nicht.

Die Isolation endet frühestens nach Ablauf des 7. Tages nach Symptombeginn bzw. Erstnachweis, wenn die Person seit mindestens 48 Stunden symptomfrei ist und wenn ein frühestens an Tag 7 durchgeführter Nukleinsäure- oder Antigenschnelltest (durch geschultes Personal) ein negatives Ergebnis aufweist. Das negative Testergebnis muss dem Gesundheitsamt übermittelt werden. Betroffene Personen wenden sich hierzu an ihren Sachbearbeiter. Andernfalls endet die Isolation mit Ablauf des 10. Tages nach Symptombeginn bzw. Erregernachweis ohne Testung, wenn die Person seit mindestens 48 Stunden symptomfrei ist.

Mitarbeiter in einem Krankenhaus, einer Pflegeeinrichtung oder einer Einrichtung der Eingliederungshilfe dürfen ihre Tätigkeit nur wiederaufnehmen, wenn sie seit mindestens 48 Stunden symptomfrei sind und ein negativer Nukleinsäuretest an Tag 7 oder ein negativer Antigentest an Tag 7 vorliegt (in diesem Fall ist zusätzlich ein negativer Nukleinsäuretest oder an 5 aufeinanderfolgenden Tagen negativer Antigentest zu erbringen) oder mit Ablauf von Tag 10 ohne Testung.

Sollte der Test zur Verkürzung der Isolation ein positives Ergebnis erbringen oder Personen an Tag 10 weiter Krankheitssymptome zeigen, setzen sie sich bitte unverzüglich mit dem Gesundheitsamt in Verbindung, das über das weitere Vorgehen entscheidet.

Neue Quarantänezeiten für Kontaktpersonen

  • Für Kontaktpersonen, die Haushaltsmitglieder sind, gilt: Nach Ablauf des 10. Tages nach Symptombeginn bzw. positiver Testung der infizierten Person endet die Quarantäne ohne Test. D.h. bei alle Personen, die Tag 11 bis Tag 14 der Quarantäne erreicht haben, endet die Quarantäne sofort.
  • Für Kontaktpersonen, die keine Haushaltsmitglieder sind, gilt: Nach Ablauf des 10. Tages nach letztem engen Kontakt der infizierten Person endet die Quarantäne ohne Test. D.h. bei alle Personen, die Tag 11 bis Tag 14 der Quarantäne erreicht haben, endet die Quarantäne sofort.

Verkürzung der Quarantänedauer möglich – es gelten bestimmte Regeln

1. Alle Kontaktpersonen, die keine Haushaltsmitglieder sind: Die Quarantäne endet frühestens nach Ablauf des 7. Tages nach letztem engen Kontakt mit der infizierten bzw. auf SARS-CoV-2 positiv getesteten Person, wenn die Kontaktperson symptomfrei ist und wenn ein frühestens an Tag 7 durchgeführter Nukleinsäure- oder Antigenschnelltest (durch geschultes Personal) ein negatives Ergebnis aufweist. Das negative Testergebnis muss dem Gesundheitsamt übermittelt werden. Betroffene wenden sich hierzu an den für Sie zuständigen Sachbearbeiter.

a. Mitarbeiter in einem Krankenhaus, einer Pflegeeinrichtung oder einer Einrichtung der Eingliederungshilfe dürfen ihre Tätigkeit nur wiederaufnehmen, wenn sie seit mindestens 48 Stunden symptomfrei sind und ein negativer Nukleinsäuretest an Tag 7 oder ein negativer Antigentest an Tag 7 vorliegt (in diesem Fall ist zusätzlich ein negativer Nukleinsäuretest oder an 5 aufeinanderfolgenden Tagen negativer Antigentest zu erbringen).

b. Sollte es sich bei der Kontaktperson um einen Schüler oder ein Kind handeln, das in einer Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege oder einer Heilpädagogischen Tagesstätte betreut wird, gilt: Die Quarantäne endet frühestens nach Ablauf des 5. Tages nach letztem engen Kontakt mit der infizierten bzw. auf SARS-CoV-2 positiv getesteten Person, wenn das Kind symptomfrei ist und wenn ein frühestens an Tag 5 durchgeführter Nukleinsäure- oder Antigenschnelltest (durch geschultes Personal) ein negatives Ergebnis aufweist. Das negative Testergebnis muss dem Gesundheitsamt übermittelt werden. Betroffene wenden sich hierzu an den für Sie zuständigen Sachbearbeiter.

2. Kontaktpersonen, die Haushaltsmitglieder sind: Die Quarantäne endet frühestens nach Ablauf des 7. Tages nach Symptombeginn bzw. Erstnachweis der infizierten bzw. auf SARS-CoV-2 positiv getesteten Person, wenn die Kontaktperson symptomfrei ist und wenn ein frühestens an Tag 7 durchgeführter Nukleinsäure- oder Antigenschnelltest (durch geschultes Personal) ein negatives Ergebnis aufweist. Das negative Testergebnis muss dem Gesundheitsamt übermittelt werden. Betroffene wenden sich hierzu an den für sie zuständigen Sachbearbeiter.

a. Mitarbeiter in einem Krankenhaus, einer Pflegeeinrichtung oder einer Einrichtung der Eingliederungshilfe dürfen ihre Tätigkeit nur wiederaufnehmen, wenn sie seit mindestens 48 Stunden symptomfrei sind und ein negativer Nukleinsäuretest an Tag 7 oder ein negativer Antigentest an Tag 7 vorliegt (in diesem Fall ist zusätzlich ein negativer Nukleinsäuretest oder an 5 aufeinanderfolgenden Tagen negativer Antigentest zu erbringen).

b. Sollte es sich bei der Kontaktperson um einen Schüler oder ein Kind handeln, das in einer Kindertageseinrichtung betreut wird, gilt: Die Quarantäne endet frühestens nach Ablauf des 5. Tages nach Symptombeginn bzw. Erstnachweis der infizierten bzw. SARS-CoV-2 positiv getesteten Person, wenn das Kind symptomfrei ist und wenn ein frühestens an Tag 5 durchgeführter Nukleinsäure- oder Antigenschnelltest (durch geschultes Personal) ein negatives Ergebnis aufweist. Das negative Testergebnis muss dem Gesundheitsamt übermittelt werden. Betroffene wenden sich hierzu an den für Sie zuständigen Sachbearbeiter.