Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz: Inschutznahme des Gebietes "Weltenburger Enge" als Nationales Naturmonument

12. Dezember 2019: Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz: Inschutznahme des Gebietes "Weltenburger Enge" als Nationales Naturmonument

Bekanntmachung

über die Öffentliche Auslegung gemäß Art. 52 Abs. 2 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) im Rahmen des Verfahrens zur Inschutznahme des Gebietes „Weltenburger Enge“ in der Stadt Kelheim, Landkreis Kelheim als Nationales Naturmonument

Die Bayerische Staatsregierung beabsichtigt, das Gebiet „Weltenburger Enge“ aufgrund seiner na-turschutzfachlichen Bedeutung als „Nationales Naturmonument Weltenburger Enge“ auszuweisen. Das Schutzgebiet befindet sich weit überwiegend im Stadtgebiet Kelheim (aufgeteilt auf die Gemarkungen Kelheim, Weltenburg und Stausacker) sowie zu einem kleineren Teil im gemeinde-freien Gebiet Hienheimer Forst.

Der Entwurf der Verordnung über das „Nationale Naturmonument Weltenburger Enge“ mit Karten wird

in der Zeit vom 20.12.2019 bis 21.01.2020


im Landratsamt Kelheim, Donaupark 12, 93309 Kelheim, im zweiten Stock, Zimmer Nr. 02.38

jeweils während der Dienststunden (Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr; vom 24.12.2019 bis 27.12.2019 und vom 31.12.2019 bis 01.01.2020 ist das Landratsamt geschlossen) öffentlich ausgelegt.

Diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet abrufbar unter https://www.landkreis-kelheim.de/amt-service/meldungen/

Anregungen und Bedenken können schriftlich während der Auslegungsfrist im Landratsamt Kelheim, Donaupark 12, 93309 Kelheim vorgebracht werden.

Zusätzlich kann die Verordnung mit dazugehörigen Karten während der Auslegungsfrist im Internet eingesehen werden unter https://www.stmuv.bayern.de/themen/naturschutz/naturoffensive/index.htm.

Der Verordnungsentwurf wird in den oben genannten Zeiten außerdem bei der Stadtverwaltung Kelheim, Ludwigstraße 16, 93309 Kelheim, im ersten Stock, Zimmer 10 öffentlich ausgelegt.

Anregungen und Bedenken können auch dort während der jeweiligen Auslegungsfrist vorgebracht werden. Die dortigen Auslegungszeiten entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung der Stadt Kelheim.

Kelheim, den 11.12.2019


Post
Regierungsrat


Anlage:
Karte M 1:25 000