Bekanntmachung nach dem Wasserrecht: Durchführung einer Online-Konsultation Mischwasserbeseitigung der Stadt Mainburg

23. Oktober 2023: Bekanntmachung nach dem Wasserrecht: Durchführung einer Online-Konsultation Mischwasserbeseitigung der Stadt Mainburg

Nr. 44-641-M 25


Wasserrecht;
Durchführung einer Online-Konsultation nach § 5 Abs. 2 und 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) im Verfahren Generalentwässerungsplan (GEP) zur Mischwasserbeseitigung der Stadt Mainburg unter Berücksichtigung des später geplanten Anschlusses der Gemeindekanalisationen von Attenhofen und Volkenschwand an die Kanalisation von Mainburg;
Einleiten von Mischwasser in die Abens, in den Sandelbach und in den Öchslhofer Bach (Vorfluter) durch das Stadtunternehmen Mainburg

Das Stadt Unternehmen Mainburg beantragt als Betreiberin der kommunalen Abwasseranlagen mit den mit Schreiben vom 28.06.2021 vorgelegten Antragsunterlagen vom Mai 2021, ergänzt um die am 22.06.2022 eingegangenen Unterlagen, die Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß den §§ 10 und 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Benutzung der Abens, den Sandelbach und den Öchslhofer Bach (Vorfluter) durch das Einleiten von Mischwasser über Entlastungsbauwerke.
Die von der SiwaPlan Ingenieurgesellschaft mbH erstellten Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, lagen in der Zeit vom 08.08.2022 bis einschließlich 07.09.2022 beim Stadt Unternehmen Mainburg und beim Landratsamt Kelheim öffentlich zur Einsicht aus. Während der Einwendungsfrist sind Einwendungen erhoben worden.


Bekanntmachung

1. Zur Erörterung der im Verfahren vorgebrachten Einwendungen wird anstelle eines physischen Erörterungstermins eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 PlanSiG durchgeführt. Die Durchführung der ersatzweisen Online-Konsultation wird hiermit gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2 PlanSiG i. V. m. Art. 73 Abs. 6 Satz 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) und § 2 Abs. 1 PlanSiG bekanntgemacht.

2. Die Online-Konsultation ist nicht öffentlich. Die Teilnahme ist auf die beteiligten Behörden und diejenigen Personen beschränkt, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, sowie Betroffene. Betroffene sind Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, die aber im Verfahren keine Einwendungen erhoben haben.

3. Der zu erörternde Sachverhalt (aktualisierte Antragsunterlagen zum Vorhaben, Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes Landshut und der SiwaPlan Ingenieurgesellschaft mbH zu den Einwendungen) wird in der Zeit vom 06.11.2023 bis einschließlich 27.11.2023 passwortgeschützt im Internet zum Herunterladen bereitgestellt.

Der Link und das Passwort für den Zugang zur Online-Konsultation werden den Teilnahmeberechtigten mit einer individuellen Benachrichtigung mitgeteilt. Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist nicht zulässig.

Betroffene, die sich bisher noch nicht an dem Verfahren beteiligt haben, können das Passwort ab sofort bis einschließlich 24.11.2023 per E-Mail unter wasserrecht@landkreis-kelheim.de oder schriftlich beim Landratsamt Kelheim, Sachgebiet Wasserrecht, Donaupark 12, 93309 Kelheim anfordern. Hierbei sind der vollständige Name und die Anschrift anzugeben und die Betroffenheit zu begründen.

4. Den Teilnahmeberechtigten wird Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit vom 06.11.2023 bis einschließlich 27.11.2023 per E-Mail unter wasserrecht@landkreis-kelheim.de oder schriftlich beim Landratsamt Kelheim, Sachgebiet Wasserrecht, Donaupark 12, 93309 Kelheim zu dem sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Sachverhalt zu äußern. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.

Mit der Möglichkeit zur erneuten Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird keine neue, zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet (§ 5 Abs. 4 Satz 4 PlanSiG).

5. Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, freigestellt.

6. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser muss seine Bevollmächtigung – soweit noch nicht bekannt – durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde (Landratsamt Kelheim) zu geben ist.

7. Kosten, die durch die Teilnahme an der Online-Konsultation oder durch eine Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.

Kelheim, den 19.10.2023
Landratsamt Kelheim

gez. Ferch
Abteilungsleiter