Bekanntmachung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz: Genehmigungsantrag der Firma Bayernoil Raffineriegesellschaft mbH auf wesentliche Änderung der Erdölraffinerie

09. August 2023: Bekanntmachung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz: Genehmigungsantrag der Firma Bayernoil Raffineriegesellschaft mbH auf wesentliche Änderung der Erdölraffinerie

Bekanntmachung des Landratsamtes Kelheim vom 09.08.2023, Nr. 43 – 170.18.66
Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG);

Genehmigungsantrag der Firma Bayernoil Raffineriegesellschaft mbH, Raffineriestraße 100, 93333 Neustadt a.d. Donau, auf wesentliche Änderung der Erdölraffinerie durch die Errichtung und den Betrieb einer Elektrolyse-Anlage zur Erzeugung von max. 26.000 Nm³/h grünem Wasserstoffgas inkl. Kühlung und Kompressoren auf dem Raffineriegelände im Betriebsteil Neustadt a.d. Donau.

Die Firma Bayernoil Raffineriegesellschaft mbH betreibt in Neustadt a.d. Donau eine Erdölraffinerie (Betriebsteil Neustadt). Die Erdölraffinerie ist unter Ziffer 4.4.1 Buchstaben G/E des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) genannt.

Für diese Erdölraffinerie wurde die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb mit Bescheid vom 30.09.1964 erteilt.
Auf dem Raffineriegelände im Betriebsteil Neustadt a.d. Donau soll die bestehende Erdölraffinerie um eine Elektrolyse-Anlage zur Erzeugung von max. 26.000 Nm³/h grünem Wasserstoffgas inkl. Kühlung und Kompressoren erweitert werden. Der erzeugte „grüne“ Wasserstoff soll einen Teil des „grauen“ Wasserstoffs aus der bestehenden Dampf-Methan-Reformierung (SMR-Anlage) ersetzen. Der Bedarf an vollentsalztem Wasser beträgt für das Anlagendesign ca. 18 m³/h. Die bezogene Stromleistung im Normalbetrieb beträgt ca. 125 MW. Der Aufstellungsbereich der Elektrolyse-Anlage befindet sich im südöstlichen Bereich des Raffineriegeländes innerhalb des Werkzaunes. Die Elektrolyse-Anlage soll voraussichtlich im 3. Quartal 2025 in Betrieb genommen werden.

Dieses Vorhaben stellt eine wesentliche Änderung der bereits vorhandenen Erdölraffinerie dar und bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung im förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 16 Abs. 1 BImSchG i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a der 4. BImSchV und Nrn. 4.4.1 und 4.1.12 jeweils Buchstabe G/E des Anhangs 1 zur 4. BImSchV. Zuständige Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt Kelheim, Donaupark 12, 93309 Kelheim. Zudem wurde gem.
§ 8 a BImSchG die Zulassung des vorzeitigen Beginns beantragt.
Das Vorhaben wird gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG i.V.m.
§§ 8 ff. der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) öffentlich bekannt gemacht.
Der Genehmigungsantrag und die dazugehörigen Antragsunterlagen (§§ 4 ff. der 9. BImSchV) liegen in der Zeit von

Freitag, den 11. August 2023 bis Montag, den 11. September 2023,
(Auslegungsfrist)

beim Landratsamt Kelheim, Donaupark 12, 93309 Kelheim, Zimmer 02.44,
jeweils von

Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und zusätzlich
Dienstag und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr

sowie

bei der Stadt Neustadt a.d. Donau, Rathaus, Stadtplatz 1, 93333 Neustadt a.d. Donau, im Flur des 2. Stockwerks (Bauabteilung), jeweils von Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder nach Terminvereinbarung.

Ansprechpartner am Landratsamt Kelheim

Nicole Eberl, Tel.: 09441 / 207 – 4300 oder
Christian Wachter, Tel.: 09441 / 207 – 4324 oder
Tobias Glaser, Tel.: 09441 / 207 – 4321

und bei der Stadt Neustadt a.d. Donau

Anna-Lena Dichtl, Tel. 09445 / 9717 55

Gegen das Vorhaben der Firma Bayernoil Raffineriegesellschaft mbH können während der Auslegungsfrist sowie bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis einschließlich

Mittwoch, den 11. Oktober 2023 (Einwendungsfrist),

schriftlich Einwendungen beim Landratsamt Kelheim, 93309 Kelheim, Donaupark 12 oder bei der Stadt Neustadt a.d. Donau, Stadtplatz 1, 93333 Neustadt a.d. Donau vorgebracht werden. Über die Einwendungen entscheidet das Landratsamt Kelheim als Genehmigungsbehörde.
Die schriftliche Einwendung muss den Namen und die volle leserliche Anschrift enthalten und zumindest erkennen lassen, in welchen Rechtsgütern sich der Einwender oder die Einwenderin durch das Vorhaben beeinträchtigt glaubt. Eine Begründung der befürchteten Beeinträchtigung ist nicht erforderlich. Sammeleinwendungen mit unleserlichen Unterschriften oder Adressenangaben können nicht berücksichtigt werden. Auf Verlangen des Einwenders oder der Einwenderin können deren Namen und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Nach Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Fristgerecht erhobene Einwendungen werden, soweit dies auf Grund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde gemäß § 16 der 9. BImSchV für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen gemäß § 6 BImSchG von Bedeutung ist, in einem

Erörterungstermin, am Montag, den 11. Dezember 2023 um 9.00 Uhr,

im Landratsamt Kelheim, Großer Sitzungssaal, Donaupark 12 in 93309 Kelheim, erörtert. Sollten nicht alle Einwendungen bis spätestens 11.12.2023, 16.00 Uhr erörtert worden sein, wird der Erörterungstermin am 12.12.2023 um 9.00 Uhr im Landratsamt Kelheim, Großer Sitzungssaal, Donaupark 12 in 93309 Kelheim fortgesetzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass es im Ermessen der Genehmigungsbehörde liegt, ob der Erörterungstermin durchgeführt wird.
Die Erörterung der fristgerecht erhobenen Einwendungen erfolgt, sofern der Termin stattfindet, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben. Der Erörterungstermin ist öffentlich.

Eine Abschrift der Niederschrift über den Verlauf und des Ergebnisses des Erörterungstermins wird dem Antragsteller übersandt, auf Antrag auch den Einwendenden.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Kelheim sowie der örtlichen Tageszeitung (Mittelbayerische Zeitung, Lokalausgabe Kelheim, Abensberg, Neustadt) ersetzt werden.


Kelheim, den 09.08.2023
Landratsamt Kelheim


gez.
Ferch
Abteilungsleiter