Bekanntmachung Generalentwässerungsplan Stadt Abensberg: Einleiten von Mischwasser durch die Stadtwerke Abensberg

07. Januar 2022: Bekanntmachung Generalentwässerungsplan Stadt Abensberg: Einleiten von Mischwasser durch die Stadtwerke Abensberg

44-641-AB 9

Wasserrecht;
Generalentwässerungsplan (GEP) der Stadt Abensberg;
Einleiten von Mischwasser aus Abensberg und Offenstetten über Entlastungsbauwerke in den Öxlaugraben und in die Abens durch die Stadtwerke Abensberg;
hier: Anpassung des Pumpwerks Aunkofen


Bekanntmachung

Das Landratsamt Kelheim hat mit Bescheid vom 03.12.2018, geändert mit den Bescheiden vom 21.11.2019 und vom 08.12.2020 (jeweils Nr. 44-641-AB 9), den Stadtwerken Abensberg, die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zur Benutzung des Öxlaugrabens (Gewässer 3. Ordnung) und der Abens (staatseigenes Gewässer 1. Ordnung) durch Einleiten gesammelter Abwässer erteilt. Die erlaubte Gewässerbenutzung dient der Beseitigung des Mischwassers aus dem Bereich Offenstetten und Abensberg.

Die Stadtwerke Abensberg, als Betreiber der kommunalen Abwasseranlagen, beantragen für die Anpassung des Pumpwerks Aunkofen, mit Vorlage der Antragsunterlagen vom 22.03.2021 (erstellt vom Ingenieurbüro ferstl ingenieurgesellschaft mbH, Am Alten Viehmarkt 5, 84028 Landshut), die Änderung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis. Das Landratsamt Kelheim hat die geplanten betrieblichen Änderungen mit Bescheid vom 20.12.2021 (Nr. 44-641- AB 9) genehmigt.

Eine Ausfertigung des Bescheides vom 20.12.2021 (incl. Rechtsbehelfsbelehrung) und die diesem Bescheid zugrundeliegenden Antragsunterlagen liegen im Zeitraum vom Dienstag, den 25.01.2022 bis zum Montag, den, 07.02.2022 bei den Stadtwerken Abensberg, Bad Gögginger Weg 2, 93326 Abensberg (Zimmer Nr. 10), während der üblichen Dienststunden zur Einsicht aus. Vor Einsichtnahme der genannten Unterlagen soll hierfür mit den Stadtwer-ken Abensberg (Tel.-Nr. 09443-9103-401) telefonisch ein Termin vereinbart werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Bescheid vom 20.12.2021 (incl. Rechtsbehelfsbelehrung) und die damit genehmigten Antragsunterlagen sind zusätzlich auf der Internetseite des Landkreises Kelheim (www.landkreis-kelheim.de) unter der Kategorie „Amt & Service“ und der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ (https://www.landkreis-kelheim.de/amt-service/amtliche-bekanntmachungen/) während des Auslegungszeitraumes eingestellt (gemäß Art. 27 a BayVwVfG). Maßgeblich ist jedoch nur der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bescheid vom 20.12.2021 mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber den Betroffenen, die im wasserrechtlichen Verfahren nicht bekannt wurden, als zugestellt gilt (Art. 69 Satz 2 BayWG i. V. m. Art. 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG).

Kelheim, 30.12.2021
Landratsamt:


Ferch
Regierungsrat