Bekanntmachung: Generalentwässerungsplan der Stadt Abensberg

21. Dezember 2018: Bekanntmachung: Generalentwässerungsplan der Stadt Abensberg

44-641-AB 9

Wasserrecht;
Generalentwässerungsplan (GEP) der Stadt Abensberg;
Einleiten von Mischwasser aus Abensberg und Offenstetten über Entlastungsbauwer-ke in in den Öxlaugraben und in die Abens durch die Stadtwerke Abensberg


Bekanntmachung


Das Landratsamt Kelheim hat mit Bescheid vom 03.12.2018, Nr. 44-641-AB 9, den Stadtwerken Abensberg, die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zur Benutzung des Öxlaugrabens (Gewässer 3. Ordnung) und der Abens (staatseigenes Gewässer 1. Ordnung) durch Einleiten gesammelter Abwässer erteilt. Die erlaubte Gewässer-benutzung dient der Beseitigung des Mischwassers aus dem Bereich Offenstetten und Abensberg.

Eine Ausfertigung des Bescheides (incl. Rechtsbehelfsbelehrung) vom 03.12.2018 und die dem Bescheid zugrundeliegenden Planunterlagen liegen in der Zeit vom 07.01.2019 bis 21.01.2019 bei den Stadtwerken Abensberg, Bad Gögginger Weg 2, 93326 Abensberg während der üblichen Dienststunden zur Einsicht aus.

Der Inhalt der Bekanntmachung sowie der Erlaubnisbescheid (incl. Rechtsbehelfsbelehrung) und ein Übersichtslageplan sind zusätzlich auf der Internetseite des Landkreises Kelheim (www.landkreis-kelheim.de) unter der Kategorie „Amt und
Service“ und der Rubrik „Meldungen“ (https://www.landkreis-kelheim.de/amt-service/meldungen/) während des Auslegungszeitraumes eingestellt (Art. 27 a BayVwVfG). Maßgeblich ist jedoch nur der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die mit dem Bescheid erteilte gehobene wasserrechtliche Erlaubnis mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber den Betroffenen, die im wasserrechtlichen Verfahren nicht bekannt wurden, als zugestellt gilt (Art. 69 Satz 2 BayWG i. V. m. Art 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG).

Kelheim, 11.12.2018
Landratsamt:

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