Bekanntmachung: Einleiten von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Böham, Gemeinde Volkenschwand

16. Januar 2020: Bekanntmachung: Einleiten von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Böham, Gemeinde Volkenschwand

44-641-V 5

Wasserrecht und Abwasserabgaberecht;
Einleiten von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage des Ortsteils Böham in den Böhamer Graben (Vorfluter) durch die Gemeinde Volkenschwand


Bekanntmachung


Das Landratsamt Kelheim hat mit Bescheid vom 11.12.2019, Nr. 44-641-V 5, der Gemeinde Volkenschwand, die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zum Einleiten gesammelter Abwässer erteilt. Die erlaubte Gewässerbenutzung dient der Beseitigung des in der Kläranlage Böham behandelten kommunalen Abwassers.

Eine Ausfertigung des Bescheides vom 11.12.2019 (incl. Rechtsbehelfsbelehrung) und die dem Bescheid zugrundeliegenden Antrags- und Planunterlagen liegen im Zeitraum vom 28.01.2020 bis zum 10.02.2020 bei der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg, Poststr. 2 a, 84048 Mainburg, während der üblichen Dienststunden zur Einsicht aus.

Der Inhalt der Bekanntmachung sowie der Erlaubnisbescheid (incl. Rechtsbehelfsbelehrung) und ein Teil der Planunterlagen sind zusätzlich auf der Internetseite des Landkreises Kelheim (www.landkreis-kelheim.de) unter der Kategorie „Amt und Service“ und der Rubrik „Meldungen“ (https://www.landkreis-kelheim.de/amt-service/meldungen/) während des Auslegungszeitraumes eingestellt (gemäß Art. 27 a BayVwVfG). Maßgeblich ist jedoch nur der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die mit dem Bescheid erteilte gehobene wasser-rechtliche Erlaubnis mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber den Betroffenen, die im wasserrechtlichen Verfahren nicht bekannt wurden, als zugestellt gilt (Art. 69 Satz 2 BayWG i. V. m. Art. 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG).

Kelheim, 09.01.2020
Landratsamt:


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