Bekanntmachung nach dem Wasserrecht: Einleiten von Niederschlagswasser durch die Gemeinde Attenhofen
Az.: 44-641-R-AT 28
Wasserrecht;
Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Bruckfeld“ in den Stixengraben durch die Gemeinde Attenhofen
Bekanntmachung
Das Landratsamt Kelheim, Sachgebiet Wasserrecht, hat der Gemeinde Attenhofen mit Bescheid vom 01.04.2026, Az.: 44-641-R-AT 28 die gehobene Er-laubnis zum Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Bruckfeld“ in den Stixengraben erteilt.
Eine Ausfertigung des Bescheids vom 01.04.2026 (inkl. Rechtsbehelfsbelehrung) und die ihm zugrundeliegenden Planunterlagen werden, gemäß Art. 74 Abs. 4 Satz 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) und Art. 69 Abs. 2 Bayerisches Wassergesetz (BayWG), im Zeitraum von Donnerstag, den 23.04.2026 bis zum Mittwoch, den 06.05.2026
a) auf der Internetseite des Landkreises Kelheim unter der Kategorie „Landratsamt“-„Amtliche Bekanntmachungen“
( https://www.landkreis-kelheim.de/landratsamt/amtliche-bekanntmachungen/ )
b) am Landratsamt Kelheim, Sachgebiet Wasserrecht, Dienststelle Donaupark 13, 93309 Kelheim (4. OG, Zimmer Nummer O4.05)
vollständig zur Einsichtnahme zugänglich gemacht.
Für die Einsichtnahme am Landratsamt Kelheim ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bescheid vom 01.04.2026 mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber den Betroffenen, die im wasserrechtlichen Verfahren nicht bekannt wurden, als zugestellt gilt, Art. 69 Abs. 2 BayWG i. V. m. Art. 74 Abs. 4 BayVwVfG.
Kelheim, 08.04.2026
Landratsamt Kelheim
gez. Ferch
Abteilungsleiter