Bekanntmachung: Durchführung einer Online-Konsultation Einleiten von Niederschlagswasser durch das Stadt Unternehmen Mainburg in den Leitenbach

13. Mai 2022: Bekanntmachung: Durchführung einer Online-Konsultation Einleiten von Niederschlagswasser durch das Stadt Unternehmen Mainburg in den Leitenbach

Nr. 44-641-M 17


Wasserrecht;
Durchführung einer Online-Konsultation nach § 5 Abs. 2 und 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) im Verfahren zum Einleiten von Niederschlagswasser aus bestehenden Einleitungen des Ortsteils Leitenbach und dem neuen Baugebiet Leitenbach Ost durch das Stadt Unternehmen Mainburg in den Leitenbach

Das Stadt Unternehmen Mainburg beantragt als Betreiberin der kommunalen Abwasseranlagen mit Antragsunterlagen vom November 2021, ergänzt durch die mit Schreiben vom 07.12.2021 vorgelegten Unterlagen und das Schreiben vom 12.01.2022, die Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß den §§ 10 und 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Benutzung des Leitenbachs durch das Einleiten von Niederschlagswasser über bestehende Einleitungen des Ortsteils Leitenbach und der Einleitung aus dem neuen Baugebiet Leitenbach Ost. Die von der SiwaPlan Ingenieurgesellschaft mbH erstellten Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, lagen in der Zeit vom 21.02.2022 bis einschließlich 21.03.2022 beim Stadt Unternehmen Mainburg und beim Landratsamt Kelheim öffentlich zur Einsicht aus. Während der Einwendungsfrist wurden Einwendungen erhoben.


Bekanntmachung


1. Zur Erörterung der im Verfahren vorgebrachten Einwendungen wird anstelle eines physischen Erörterungstermins eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID 19 – Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) durchgeführt. Die Durchführung der ersatzweisen Online-Konsultation wird hiermit gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2 PlanSiG i. V. m. Art. 73 Abs. 6 Satz 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) und § 2 Abs. 1 PlanSiG bekanntgemacht.

2. Die Online-Konsultation ist nicht öffentlich. Die Teilnahme ist auf die beteiligten Behörden und diejenigen Personen beschränkt, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, sowie Betroffene. Betroffene sind Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, die aber im Verfahren keine Einwendungen erhoben haben.

3. Der zu erörternde Sachverhalt (u. a. Erläuterungsbericht zum Vorhaben, Gutachten des Wasserwirtschaftsamtes Landshut mit Stellungnahme zu den Einwendungen) wird in der Zeit vom 24.05.2022 bis einschließlich 15.06.2022 passwortgeschützt im Internet zum Herunterladen bereitgestellt.

Der Link und das Passwort für den Zugang zur Online-Konsultation werden den Teilnahmeberechtigten mit einer individuellen Benachrichtigung mitgeteilt. Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist nicht zulässig.

Betroffene, die sich bisher noch nicht an dem Verfahren beteiligt haben, können das Passwort ab sofort bis einschließlich 14.06.2022 per E-Mail unter wasserrecht@landkreis-kelheim.de oder schriftlich beim Landratsamt Kelheim, Sachgebiet Wasserrecht, Donaupark 12, 93309 Kelheim anfordern. Hierbei sind der vollständige Name und die Anschrift anzugeben und die Betroffenheit zu begründen.

4. Den Teilnahmeberechtigten wird Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit vom 24.05.2022 bis einschließlich 15.06.2022 per E-Mail unter wasserrecht@landkreis-kelheim.de oder schriftlich beim Landratsamt Kelheim, Sachgebiet Wasserrecht, Donaupark 12, 93309 Kelheim zu dem sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Sachverhalt zu äußern. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.

Mit der Möglichkeit zur erneuten Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird keine neue, zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet (§ 5 Abs. 4 Satz 4 PlanSiG).

5. Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, freigestellt.

6. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser muss seine Bevollmächtigung – soweit noch nicht bekannt – durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde (Landratsamt Kelheim) zu geben ist.

7. Kosten, die durch die Teilnahme an der Online-Konsultation oder durch eine Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.

Diese Bekanntmachung wird zusätzlich online auf www.landkreis-kelheim.de unter der Kategorie „Amt und Service“ und der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ (https://www.landkreis-kelheim.de/amt-service/amtliche-bekanntmachungen/) bereitgestellt.

Kelheim, den 10.05.2022
Landratsamt

gez. Ferch
Abteilungsleiter