Abgrabungsrecht; Durchführung einer Online-Konsultation nach § 5 Abs. 2 und 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)

12. Juli 2023: Durchführung einer Online-Konsultation nach § 5 Abs. 2 und 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)

Abgrabungsrecht;

Durchführung einer Online-Konsultation nach § 5 Abs. 2 und 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) im Verfahren zum Antrag auf abgrabungsrechtliche Genehmigung für den Kiesabbau mit anschließender Wiederverfüllung und Rekultivierung auf einer Teilfläche des Grundstücks Flurnummer 149/2 der Gemarkung Oberempfenbach, Stadt Mainburg, durch die Firma Heidelberg Materials Mineralik DE GmbH

Die Heidelberg Materials Mineralik DE GmbH beantragt mit Antragsunterlagen vom 22.10.2021, ergänzt durch die Unterlangen von Dr. Schober Gesellschaft für Landschaftsplanung mbH, Freising, die Abgrabung im Trockenbauverfahren mit Wiederverfüllung und Rekultivierung auf der Flurnummer 149/2, Gemarkung Oberempfenbach, Stadt Mainburg, Landkreis Kelheim.

Die von Dr. Schober Gesellschaft für Landschaftsplanung mbH erstellten Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, lagen in der Zeit vom 04.10.2022 bis 03.11.2022 bei der Stadt Mainburg und beim Landratsamt Kelheim öffentlich zur Einsicht aus. Während der Einwendungsfrist wurden Einwendungen erhoben.

Bekanntmachung

  1. Zur Erörterung der im Verfahren vorgebrachten Einwendungen wird anstelle eines physischen Erörterungstermins eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 PlanSiG durchgeführt. Die Durchführung der ersatzweisen Online-Konsultation wird hiermit gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2 PlanSiG i. V. m. Art. 73 Abs. 6 Satz 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) und § 2 Abs. 1 PlanSiG bekanntgemacht.

  2. Die Online-Konsultation ist nicht öffentlich. Die Teilnahme ist auf die beteiligten Behörden und diejenigen Personen beschränkt, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, sowie Betroffene. Betroffene sind Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, die aber im Verfahren keine Einwendungen erhoben haben.

  3. Der zu erörternde Sachverhalt (u. a. Antragsunterlagen zum Vorhaben, Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg-Landshut zu den Einwendungen) wird in der Zeit vom 26.07.2023 bis einschließlich 25.08.2023 passwortgeschützt im Internet zum Herunterladen bereitgestellt.
    Der Link und das Passwort für den Zugang zur Online-Konsultation werden den Teilnahmeberechtigten mit einer individuellen Benachrichtigung mitgeteilt. Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist nicht zulässig.
    Betroffene, die sich bisher noch nicht an dem Verfahren beteiligt haben, können das Passwort ab sofort bis einschließlich 24.08.2023 per E-Mail unter bauamt@landkreis-kelheim.de oder schriftlich beim Landratsamt Kelheim, Sachgebiet Bauleitplanung, Bauordnung, Raumordnung und Regionalplanung, Donaupark 12, 93309 Kelheim anfordern. Hierbei sind der vollständige Name und die Anschrift anzugeben und die Betroffenheit zu begründen.

  4. Den Teilnahmeberechtigten wird Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit vom 26.07.2023 bis einschließlich 25.08.2023 per E-Mail unter bauamt@landkreis-kelheim.de oder schriftlich beim Landratsamt Kelheim, Sachgebiet Bauleitplanung, Bauordnung, Raumordnung und Regionalplanung, Donaupark 12, 93309 Kelheim zu dem sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Sachverhalt zu äußern. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.
    Mit der Möglichkeit zur erneuten Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird keine neue, zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet (§ 5 Abs. 4 Satz 4 PlanSiG).
  5. Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, freigestellt.

  6. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser muss seine Bevollmächtigung – soweit noch nicht bekannt – durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde (Landratsamt Kelheim) zu geben ist.

  7. Kosten, die durch die Teilnahme an der Online-Konsultation oder durch eine Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.

Diese Bekanntmachung wird zusätzlich online auf www.landkreis-kelheim.de unter der Kategorie „Amt und Service“ und der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ (https://www.landkreis-kelheim.de/amt-service/amtliche-bekanntmachungen/) bereitgestellt.

 

Kelheim, den 10.07.2023

Landratsamt Kelheim

 

gez. Ferch

Abteilungsleiter