Zuwendungen zur Förderung von kommunalen Beschaffungen für die Feuerwehren

Die Landkreise haben gemäß Art. 2 Satz 1 BayFwG u. a. die Aufgabe, die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich erforderlichen Fahrzeuge und Geräte zu beschaffen oder hierfür Zuschüsse zu gewähren.

Der Landkreis Kelheim hat hierzu die Richtlinie für Zuwendungen des Landkreises Kelheim zur Förderung von Beschaffungen für die Feuerwehren erlassen, die mit Wirkung zum 01.01.2022 in Kraft trat.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Krieger, A.
09441/207-3114 09441/207-3150 H 109

Landratsamt Kelheim - Dienststelle

AdresseLandratsamt Kelheim - Dienststelle
Hemauer Str. 48
93309   Kelheim
Kontakt
Telefon: 09441/207-0
Fax: 09441/207-3150
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung