Vorbereitung und Durchführung von Wahlen

Das Sachgebiet Kommunalaufsicht ist zuständig für den Vollzug der Wahlgesetze mit Ausnahme der Sozialwahlen.
Hierunter fällt insbesondere die Vorbereitung und Durchführung von folgenden Wahlen:

Europawahl
Mit der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments für fünf Jahre gewählt.
Die Abgeordneten werden für jeden Mitgliedstaat getrennt gewählt.


Bundestagswahl
Die Bundestagswahl dient der Bestimmung der mindestens 598 Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Sie findet grundsätzlich alle vier Jahre statt.


Landtags- und Bezirkswah
Die Abgeordneten werden für eine Dauer von fünf Jahren gewählt.
Der Bayerische Landtag besteht aus 180 Abgeordneten.

Volksbegehren und Volksentscheide
Das Volk übt das unmittelbare Recht der Gesetzgebung durch die Vorlage von Gesetzesentwürfen in Volksbegehren und durch die Abstimmung über Gesetze in Volksentscheiden aus.

Landkreiswahl (Kreistags- und Landratswahl)
Der Landrat und die Kreisräte werden grundsätzlich für sechs Jahre gewählt.
Im Landkreis Kelheim werden 60 Kreisräte gewählt.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Multerer, Eva-Maria
09441/207-2111 09441/207-2150 O3.82
Sixt, Franz
09441/207-2100 09441/207-2150 O3.74
Sixt, Stefanie
09441/207-2110 09441/207-2150 O3.80

Landratsamt Kelheim

AdresseLandratsamt Kelheim
Donaupark 12
93309   Kelheim
Kontakt
Telefon: 09441/207-0
Fax: 09441/207-2150
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung