Vollzug des Bundesausbildungs-Förderungsgesetzes - BAföG

Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) kann beantragt werden für:
- notwendig auswärts untergebrachte Schüler(innen) an allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 10 (z. B. M-Zug, Realschulen, Gymnasien, Fachoberschulen, Berufsgrundschuljahr)
- außerdem für Schüler(innen) an Berufsaufbauschulen, Berufsoberschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen, Kollegs und Fachakademien.
Die Förderleistung wird als Zuschuss gewährt. 
Die benötigten Formulare können direkt beim Amt für Ausbildungsförderung angefordert werden oder unter dem nachfolgenden Link ausgedruckt werden. 
Die Anträge können bereits drei Monate vor Maßnahmenbeginn gestellt werden.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Hecht, Markus
09441/207-5115 09441/207-5130 DP O2.19

Landratsamt Kelheim - Dienststelle

AdresseLandratsamt Kelheim - Dienststelle
Donaupark 13
93309   Kelheim
Kontakt
Telefon: 09441/207-0
Fax: 09441/207-1150
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