Visum
Grundsätzlich benötigt jeder ausländische Staatsangehörige für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland einen Aufenthaltstitel in der Form des Visums. Angehörige bestimmter Staaten (z. B. Staatsangehörige der EU) sind von der Visumspflicht befreit. Eine Übersicht welche Staatsangehörigen von der Visumspflicht befreit sind finden Sie unter dem untenstehenden Link zum Auswärtigen Amt. Für die Erteilung eines Visums ist die jeweilige deutsche Auslandsvertretung zuständig.
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
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