Verlängerung
Fahrerlaubnisse der Klasse 2 oder der Klasse 3, die Fahrzeugkombinationen mit bis zu 3 Achsen und bis zu 18,5 t ermöglichen, sind nach neuem Recht - auch ohne Umtausch - bis zum 50. Geburtstag gültig.
Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE und D, DE die nach dem 01.01.1999 erteilt wurden, werden grundsätzlich auf maximal 5 Jahre befristet. Die befristeten Klassen müssen deshalb rechtzeitig vor Ablauf verlängert werden. Es empfiehlt sich eine Antragstellung ca. 3 Monate vor Ablauf der Fahrberechtigung.
- ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Verlängerung
- Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- aktuelles biometrisches Passfoto (Größe 35 x 45 mm, ohne Kopfbeckung)
- mit schwarzem Filzstift unterschriebenes Kontrollblatt
- Augenärztliches Gutachten/Zeugnis über das Sehvermögen nach Maßgabe der Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) - nicht älter als 2 Jahre
- Hausärztliches Gutachten nach Maßgabe der Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) - nicht älter als 1 Jahr. Ein entsprechender Formularvordruck sowie der Verlängerungsantrag ist in der Führerscheinstelle erhältlich oder kann telefonisch angefordert werden
zusätzlich bei Verlängerungsanträgen für die Klassen D, DE, D1, D1E:
- Erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- ab dem 50. Lebensjahr betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten bzw. medizinisch-psychologisches Gutachten
Gebühren für die Verlängerung: 38,80 €; 67,40 € Verlängerung mit Eintragung Schl. 95 (Berufskraftfahrer-Qualifikation)
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Gabler,
Sandra
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09441/207-3434 | 09441/207-3455 | EG 18 | sandra.gabler@landkreis-kelheim.de |
Gose,
Alfred
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09441/207-3431 | 09441/207-3455 | EG.18 | alfred.gose@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim
Führerscheinstelle Montag – Freitag 07:30 Uhr bis 11:30 Uhr Dienstag zusätzlich 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr