Überwachung der Hopfenverarbeitungsbetriebe
Von der Hopfenerzeugung bis zur -verarbeitung werden die Betriebe aller Vermarktungsstufen kontrolliert. Dabei werden Proben sowohl vom Rohhopfen als auch vom verarbeiteten Produkt (Pellets oder Extrakt) gezogen und auf Sortenreinheit oder Pflanzenschutzmittel- bzw. sonstige Rückstände untersucht. Weiterhin wird im Rahmen der Hopfenzertifizierung das ordnungsgemäße Anbringen der Siegelfahnen kontrolliert.
Hopfengesetz sowie EG-Verordnungen und Richtlinien
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung