Tierschutzrechtliche Erlaubnisse

Nach dem Tierschutzgesetz sind für bestimmte gewerbsmäßige Tierhaltungen und den gewerbsmäßigen Umgang mit Tieren Erlaubnisse erforderlich.

Die fachliche Beratung und Bearbeitung erfolgt durch das Veterinäramt (Sachgebiet 34). 

Weitere Informationen zu tierschutzrechtlichen Erlaubnissen sind im Bayern Portal veröffentlicht.

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