Tierschutzrechtliche Erlaubnisse
Nach dem Tierschutzgesetz sind für bestimmte gewerbsmäßige Tierhaltungen und den gewerbsmäßigen Umgang mit Tieren Erlaubnisse erforderlich.
Die fachliche Beratung und Bearbeitung erfolgt durch das Veterinäramt (Sachgebiet 34).
Weitere Informationen zu tierschutzrechtlichen Erlaubnissen sind im Bayern Portal veröffentlicht.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Baumgartner,
M.
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09441/207-3010 | 09441/207-3150 | H 103 | vollzug-tierschutz@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
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Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung