Staatliches Versicherungsamt
Gem. §§ 91 ff SGB IV in Verbindung mit der Verordnung mit Versicherungsämter in Bayern vom 20.7.1972 (GVBl S.335) besteht beim Landratsamt ein Staatliches Versicherungsamt.
Zuständigkeit:
- Aufnahme von eidesstattlichen Versicherungen und Zeugenvernehmungen
- Entgegennahme von Anträgen
- Erteilung von Auskünften
- Verteilung von Formularen und allgemeinem Informationsmaterial an die Gemeinden
- Weiterleiten von Rentenversicherungsanträgen der Gemeindeverwaltungen
Landratsamt Kelheim
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung