Staatliche Auszeichnung für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr

Mit den staatlichen Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr wird der mutvolle und uneigennützige Einsatz zur Rettung von Menschenleben gewürdigt.

Es muss als Anliegen unserer Gesellschaft angesehen werden, dass der Staat den hohen ethischen Wert des Einsatzes des eigenen Lebens zur Rettung von Menschen sichtbar würdigt, denn die Retter setzen auch Zeichen: "Helfen statt Wegsehen!"

Die "Bayerische Rettungsmedaille", die seit 1. November 1952 verliehen wird, erhält, wer zur Abwendung von Lebensgefahr für Menschen oder zur Rettung eines Menschen aus Lebensgefahr sein eigenes Leben einsetzt.

Seit 1. Januar 1984 wird die "Christophorus-Medaille" (öffentliche Belobigung) für Rettungstaten, die ohne unmittelbare Lebensgefahr aber unter besonders schwierigen Umständen für den Retter ausgeführt worden sind, verliehen.

Beide Auszeichnungen werden vom Bayerischen Ministerpräsidenten im Rahmen einer Feierstunde überreicht.

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