Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

Der Landkreis Kelheim und seine kreisangehörigen Gemeinden als die Orte, in denen die Menschen leben, müssen sich auf die bevorstehenden umfassenden Veränderungen des demografischen Wandels einstellen und vorbereiten. Nachhaltige und zukunftsorientierte Seniorenpolitik muss deshalb in stärkerem Maße als bisher die Bedürfnisse der Menschen vor Ort berücksichtigen und ihre Potentiale und Ressourcen nutzen, ohne diejenigen außer Acht zu lassen, die Hilfe und Unterstützung brauchen.

Art. 69 AGSG fordert von den Landkreisen, ein integratives, regionales seniorenpolitisches Gesamtkonzepts zu erstellen. Dies ist für den Landkreis Kelheim nicht nur lästige Pflicht an, sondern er sieht dieses Konzept als Grundlage, gemeinsam mit den kreisangehörigen Gemeinden Wege zu finden, die Lebenswelt der älteren Menschen im Landkreis Kelheim attraktiv und lebendig zu gestalten. Jeder Landkreisbürger soll die Möglichkeit haben, ein eigenständiges und lebenswertes Altern zu führen.

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