Schwerbehindertenfürsorge
Kündigung von Behinderten mit einer MdE von mind. 30 v.H. bedürfen der Zustimmung der Hauptfürsorgestelle der Regierung. Das Landratsamt ist hierzu mitwirkungspflichtig.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Schwindl,
Rudolf
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09441/207-5214 | 09441/207-5250 | O1.21 | rudolf.schwindl@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim
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Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung