Rechtsaufsichtliche Anordnungen

Im Falle rechtswidrigen Handelns durch kommunale Körperschaften ist das Landratsamt in der Lage, diese Entscheidungen bzw. das Nichttätigwerden aufsichtlich zu beanstanden und nötigenfalls durch rechtsaufsichtliche Anordnungen zu korrigieren. Diese Möglichkeit besteht in allen Fällen, wo Kommunen zur Entscheidung berufen sind.

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Sixt, Franz
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Landratsamt Kelheim

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