Rechtsaufsichtliche Anordnungen
Im Falle rechtswidrigen Handelns durch kommunale Körperschaften ist das Landratsamt in der Lage, diese Entscheidungen bzw. das Nichttätigwerden aufsichtlich zu beanstanden und nötigenfalls durch rechtsaufsichtliche Anordnungen zu korrigieren. Diese Möglichkeit besteht in allen Fällen, wo Kommunen zur Entscheidung berufen sind.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Sixt,
Franz
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09441/207-2100 | 09441/207-2150 | O3.74 | franz.sixt@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim
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Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung