Preisangabenverordnung
Im Rahmen der Tätigkeit als Außendienstmitarbeiter werden von den Lebensmittelüberwachungsbeamten die ordnungsgemäßen Preisangaben und Preisauszeichnungen sowohl in den Handelsbetrieben als auch in den Gaststätten und Beherbergungsbetrieben überprüft.
Im übrigen wird auf die Ausführungen unter dem Punkt Gewerbeordnung > Preisangabenverordnung verwiesen.
Preisangabenverordnung
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
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Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung