Petitionen und Beschwerden

Jeder Bürger kann sich nach Art. 56 Abs. 3 GO mit Eingaben und Beschwerden an die Gemeinden und ersatzweise auch an das Landratsamt wenden.
Diesen Beschwerden wird regelmäßig und mit Sorgfalt nachgegangen.
Bei Begründetheit werden die Gemeinden zur entsprechenden Entscheidung aufgefordert.
Dies kann nötigenfalls auch durch Ersatzvornahme geschehen.

Soweit sich Bürger an den Petitionsausschuss des Bayerischen Landtages bzw. an andere vorgesetzte Behörden wenden, sind entsprechende Stellungnahmen des Landratsamtes anzufertigen und diesen Dienststellen vorzulegen.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Sixt, Franz
09441/207-2100 09441/207-2150 O3.74

Landratsamt Kelheim

AdresseLandratsamt Kelheim
Donaupark 12
93309   Kelheim
Kontakt
Telefon: 09441/207-0
Fax: 09441/207-2150
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung