Oldtimer-Zulassung 30 Jahre - Rotes Dauerkennzeichen (KEH-07...)

Oldtimer-Zulassung 30 Jahre - Rotes Dauerkennzeichen (KEH-07...)

  • Voraussetzung: Mindestalter des Fahrzeuges muss 30 Jahre betragen (ab Tag der ersten Zulassung)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen (EVB-Nummer) 
  • Führungszeugnis (bei der Gemeinde beantragen)
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (bei der Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen)
  • schriftlicher Antrag mit Aufführung der Fahrzeuge
  • Unterlagen (z. B. Fahrzeugbriefe) der Fahrzeuge, für die das Kennzeichen gelten soll
  • ggf. Eigentumsnachweis, wenn Sie nicht als Halter im Fahrzeugbrief eingetragen sind
  • Oldtimer-Gutachten nach §23 StVZO
  • sollten keine Fahrzeugpapiere mehr vorhanden sein, ist ein Datenblatt vom amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer

ab 115,40 €

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Name Telefon Telefax Zimmer
Guenther, Benedikta
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Landratsamt Kelheim

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