Niederlassungserlaubnis
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, ist zeitlich und räumlich unbeschränkt.
Die vorzulegenden Unterlagen werden von der Ausländerbehörde im Rahmen der Antragstellung angefordert.
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
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Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 14.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr Nur nach Terminvereinbarung