Leistungen

Leistungsberechtigte in dezentralen oder Gemeinschaftsunterkünften suchen im Regelfall die Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte auf. Kostenträger sind die Landkreise und kreisfreien Städte.

Leistungen in den ersten 18 Monaten sind eingeschränkt und werden gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG nur zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände gewährt.

Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter/innen für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ergibt sich aus der Aufteilung nach den Unterkünften (s. Unterkünfte).

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Dietl, Christoph
09441/207-5410 09441/207-5450 O1.02
Grünbeck, Friedrich
09441/207-5411 09441/207-5450 O1.06
Nagel, Elisabeth
09441/207-5412 09441/207-5450 O1.08
Niedernhuber, Silke
09441/207-5413 09441/207-5450 O1.08

Landratsamt Kelheim

AdresseLandratsamt Kelheim
Donaupark 12
93309   Kelheim
Kontakt
Telefon: 09441/207-0
Fax: 09441/207-1165
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8.00 bis 11:30 Uhr Dienstag und Donnerstag 13.30 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung