Kleiner Waffenschein

Zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (mit "PTB-Zeichen") in der Öffentlichkeit, also außerhalb der Wohnung, den Geschäftsräumen oder des befriedeten Besitztums, ist ein sog. Kleiner Waffenschein erforderlich.

Voraussetzung für die Erteilung des Kleinen Waffenscheins ist ein Mindestalter von 18 Jahren sowie Zuverlässigkeit und persönliche Eignung des Antragsteller gemäß §§ 5 und 6 WaffG.

Aufgaben und Dienstleistungen

Landratsamt Kelheim - Dienststelle

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