Kleiner Waffenschein
Zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (mit "PTB-Zeichen") in der Öffentlichkeit, also außerhalb der Wohnung, den Geschäftsräumen oder des befriedeten Besitztums, ist ein sog. Kleiner Waffenschein erforderlich.
Voraussetzung für die Erteilung des Kleinen Waffenscheins ist ein Mindestalter von 18 Jahren sowie Zuverlässigkeit und persönliche Eignung des Antragsteller gemäß §§ 5 und 6 WaffG.
Aufgaben und Dienstleistungen
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung