Kiesgruben
Kiesgruben, die eine noch gültige Baugenehmigung besitzen, werden von uns bauaufsichtlich überwacht. Verlängerungen oder Neugenehmigungen sind nicht mehr baugenehmigungspflichtig, sondern benötigen eine Genehmigung nach dem Abgrabungsgesetz. Diese wird beim Sachgebiet Wasserrecht im Landratsamt Kelheim beantragt.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Rösl,
Gudrun
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09441/207-4117 | 09441/207-4150 | O2.58 | gudrun.roesl@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.00 bis 11:30 Uhr Dienstag und Donnerstag 13.30 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung