Hilfe zur Pflege
Beschädigten und Hinterbliebenen können unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zur Pflege gewährt werden (geistige oder seelische Krankheit, Behinderung).
Landratsamt Kelheim
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Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung