Hilfe zur Pflege

Pflegebedürftige Menschen, die aufgrund ihres gesundheitlichen Zustandes Pflege benötigen, aber nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, um die Pflege zu bezahlen, haben unter gewissen Vorraussetzungen Anspruch auf „Hilfe zur Pflege“ durch den Sozialhilfeträger. Dies gilt für die ambulante Hilfe im häuslichen Bereich ebenso wie für die teilstationäre Hilfe in einer Tagespflegestätte und für die vollstationäre Pflege in einem Heim.

Seit 01.01.2019 ist die Sozialverwaltung des Bezirks Niederbayern als überörtlicher Träger für die Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII) sachlich zuständig, d. h. dass die komplette Bearbeitung der Anträge und der bereits laufenden Pflegefälle dort bearbeitet werden. Zur Auskunft und Beratung vor Ort bietet der Bezirk Niederbayern durch eine Pflegeberaterin persönliche Sprechstunden an. Die Termine können unter https://www.bezirk-niederbayern.de/sozialhilfeberatung-hzp/ eingesehen werden. Sie finden im Landratsamt Kelheim, 1. Stock, Zimmer O1.19 statt.

Bitte wenden Sie sich direkt telefonisch an den
Bezirk Niederbayern
Sozialverwaltung
Am Lurzenhof 15
84036 Landshut-Schönbrunn

Auf der Internetseite kann im Durchwahlverzeichnis der/die richtige Ansprechpartner/in eingesehen werden.

Seit 01.01.2019 bearbeiten die Bezirke die komplette Hilfe zur Pflege, d. h. dass Anträge auf alle Arten der Hilfe zur Pflege beim Bezirk zu stellen sind und auch von dort die Entscheidung über die beantragte Leistung erfolgt.

Landratsamt Kelheim

AdresseLandratsamt Kelheim
Donaupark 12
93309   Kelheim
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Fax: 09441/207-5260
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