Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Ab 01.01.2005 gelten die Leistungen im Alter und bei Erwerbsminderung als eigenständige vorrangige Leistungen innerhalb des Sozialhilferechts (Sozialgesetzbuch SGB XII) weiter. Wie bisher im Grundsicherungsgesetz (GSiG) festgelegt, springt die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – unabhängig von einer vorherigen Beitragszahlung zur Rentenversicherung - immer dann ein, wenn die Rente oder das sonstige Einkommen und Vermögen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht.

Für ein persönliches Gespräch empfehlen wir vorab mit der/dem jeweils zuständigen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

  • Herr Adamczyk: Buchstabe A - E, G 
  • Frau Liebl: Buchstabe und H - J und M - P, St
  • Frau Habermann: Buchstabe F, K - L (nur vormittags)
  • Frau Ackermann: Buchstabe Q - Z ohne St
  • Antragsberechtigt sind über 65-Jährige und aus medizinischen Gründen dauerhaft voll Erwerbsgeminderte im Sinne des § 43 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) ab 18, soweit sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  • Die Leistung, die der Höhe nach der Hilfe zum Lebensunterhalt in der Sozialhilfe entspricht, ist abhängig von der Bedürftigkeit. Daher wird eigenes Einkommen und Vermögen wie in der Sozialhilfe berücksichtigt. Allerdings müssen Kinder oder Eltern mit einem Jahreseinkommen unter 100.000 € nicht dafür aufkommen, wenn ihre Angehörigen die Grundsicherung in Anspruch nehmen.
  • Die Bewilligung der Leistung erfolgt in der Regel für den Zeitraum von einem Jahr und wird jeweils neu erteilt, wenn nach Prüfung der Voraussetzungen diese auch weiterhin vorliegen.
  • Träger der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist der Landkreis Kelheim.
  • Die Rentenversicherungsträger sind verpflichtet, leistungsberechtigte Personen über die Leistungsvoraussetzungen  und über das Verfahren zu informieren, zu beraten und bei der Antragstellung auf Grundsicherung bei Alter und bei Erwerbsminderung - auch durch Weiterleitung von Anträgen an den Träger der Sozialhilfe - zu unterstützen.Personen, die nicht rentenberechtigt sind, weden auf Anfrage beraten und informiert.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Ackermann, Claudia
09441/207-5221 09441/207-5260 O1.16
Adamczyk, Helmut
09441/207-5222 09441/207-5260 O1.14
Habermann, Christine
09441/207-5230 09441/207-5260 O1.18
Liebl, Julia
09441 207-5233 09441 207-5260 O1.18

Landratsamt Kelheim

AdresseLandratsamt Kelheim
Donaupark 12
93309   Kelheim
Kontakt
Telefon: 09441/207-0
Fax: 09441/207-5260
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung

Landratsamt Kelheim - Dienststelle

AdresseLandratsamt Kelheim - Dienststelle
Donaupark 13
93309   Kelheim