Gewässerausbau und Gewässerunterhaltung

Gewässerausbau ist die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer. Dem Ausbau gleichgestellt sind Deich- und Dammbauten, die den Hochwasserabfluss beeinflussen.

Unterhaltungsmaßnahmen sind nach dem Wasserrecht gestattungsfrei (das gilt nicht für chemische Entkrautung u. ä.).

Zur Gewässerunterhaltung sind verpflichtet:

  • Gewässer erster Ordnung: Freistaat Bayern

  • Gewässer zweiter Ordnung: Freistaat Bayern

  • Gewässer dritter Ordnung: grundsätzlich die Gemeinden

     

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Fuchs, Anita
09441/207-4400 09441/207-4450 DP O4.22
Scharpfenecker, Philipp
09441/207-4414 09441/207-4450 DP O4.24

Landratsamt Kelheim - Dienststelle

AdresseLandratsamt Kelheim - Dienststelle
Donaupark 13
93309   Kelheim
Kontakt
Telefon: 09441/207-0
Fax: 09441/207-1150
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung