Genehmigungsverfahren für Flächennutzungs- und Bebauungspläne

Das Landratsamt ist Genehmigungsbehörde für alle Flächennutzungspläne (Neuaufstellung und Änderung). Bebauungspläne sind nur dann genehmigungspflichtig, wenn sie nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sind (also mit den Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen). Ausnahmen sind derzeit die Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren (Innenentwicklung und Einbeziehung von Außenbereichsflächen). Hier reicht eine nachträgliche redaktionelle Anpassung des Flächennutzungsplans.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Steffl, Alois
09441/207-4110 09441/207-4050 O2.68
Gabelsberger, Franziska
09441/207-4113 09441/207-4150 O2.61

Landratsamt Kelheim

AdresseLandratsamt Kelheim
Donaupark 12
93309   Kelheim
Kontakt
Telefon: 09441/207-0
Fax: 09441/207-1150
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8.00 bis 11:30 Uhr Dienstag und Donnerstag 13.30 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung