Genehmigungsverfahren für Flächennutzungs- und Bebauungspläne

Das Landratsamt ist Genehmigungsbehörde für alle Flächennutzungspläne (Neuaufstellung und Änderung). Bebauungspläne sind nur dann genehmigungspflichtig, wenn sie nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sind (also mit den Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen). Ausnahmen sind derzeit die Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren (Innenentwicklung und Einbeziehung von Außenbereichsflächen). Hier reicht eine nachträgliche redaktionelle Anpassung des Flächennutzungsplans.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Steffl, Alois
09441 207-4110 09441 207-4050 O2.68
Gabelsberger, Franziska
09441 207-4113 09441 207-4150 O2.61

Landratsamt Kelheim

AdresseLandratsamt Kelheim
Donaupark 12
93309   Kelheim
Kontakt
Telefon: 09441 207-0
Fax: 09441 207-1150
Öffnungszeiten

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