Genehmigungsverfahren für Flächennutzungs- und Bebauungspläne
Das Landratsamt ist Genehmigungsbehörde für alle Flächennutzungspläne (Neuaufstellung und Änderung). Bebauungspläne sind nur dann genehmigungspflichtig, wenn sie nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sind (also mit den Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen). Ausnahmen sind derzeit die Bebauungspläne im beschleunigten Verfahren (Innenentwicklung und Einbeziehung von Außenbereichsflächen). Hier reicht eine nachträgliche redaktionelle Anpassung des Flächennutzungsplans.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Steffl,
Alois
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09441 207-4110 | 09441 207-4050 | O2.68 | alois.steffl@landkreis-kelheim.de |
Gabelsberger,
Franziska
|
09441 207-4113 | 09441 207-4150 | O2.61 | franziska.gabelsberger@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim
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