Gemeindewirtschaftsrecht

Die gemeindliche Haushaltswirtschaft wird durch überörtliche Prüfungsorgane regelmäßig einer Überprüfung unterzogen. Die Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohner sowie die Gemeinden, die ihre Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung führen, werden durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband überörtlich geprüft.
Bei allen sonstigen Gemeinden erfolgt die überörtliche Prüfung durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes.

Die in den Prüfungsberichten enthaltenen Feststellungen und Anregungen sind vom Sachgebiet 21 im Benehmen mit den Gemeinden abzuarbeiten, wobei nötigenfalls auch aufsichtliche Maßnahmen in Betracht kommen können.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Multerer, Eva-Maria
09441/207-2111 09441/207-2150 O3.82

Landratsamt Kelheim

AdresseLandratsamt Kelheim
Donaupark 12
93309   Kelheim
Kontakt
Telefon: 09441/207-0
Fax: 09441/207-2150
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung