Gebietsänderungen im Bestand von Gemeinden

Dem Landratsamt obliegen die Verfahren über Gebietsänderungen von Gemeinden einschließlich der Vorbereitung von Kreisgebietsänderungen.

Im Zuge von Veränderungen durch Flurbereinigungsverfahren, Straßenbauten u. ä. wie auch durch die Ausweisung von Baugebieten kommt es immer wieder zu Verschiebungen von Gemarkungsgrenzen, die dann nach den Bestimmungen der Bay GO in einem Verfahren vollzogen werden müssen.

Das Gleiche gilt, soweit gemeindefreie Gebiete einer Gemeinde zugeschlagen werden sollen; in diesem Fall allerdings ist die Regierung zur Entscheidung berufen und seitens des Landratsamtes erfolgen hierzu die erforderlichen Vorarbeiten.

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Sixt, Stefanie
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