Fahrschulerlaubnis
Wer als selbständiger Fahrlehrer Fahrschüler ausbilden will, benötigt eine Fahrschulerlaubnis.
Aufgrund der Komplexität der Voraussetzungen für eine Fahrschulerlaubnis ist es sinnvoll, hierüber mit Ihrem Ansprechpartner im Landratsamt einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Zur Beantragung ist ohnehin eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Schweiger ,
Diana
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09441/207-3433 | 09441/207-3450 | EG.22 | diana.schweiger@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim
Kontakt
Öffnungszeiten
Führerscheinstelle Montag – Freitag 07:30 Uhr bis 11:30 Uhr Dienstag zusätzlich 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr Donnerstag zusätzlich 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr