Erteilung einer Schifffahrtsgenehmigung
Für das Befahren der Donau oberhalb Kelheim ist eine Genehmigung gem. Art. 28 Abs. 4 Bayer. Wassergesetz (BayWG) i. V. m. §§ 3 und 4 Schifffahrtsordnung (SchO) erforderlich (Ausnahme: Befahren im Rahmen des Gemeingebrauches).
Für Fahrten die über mehrere Landkreise gehen sollen, z. B. von Ingolstadt nach Kelheim, ist das Landratsamt bzw. die kreisfreie Stadt zuständig, bei dem/der der Antrag gestellt wird.
Der Antrag auf Genehmigung ist schriftlich (formlos) zu stellen. Insbesondere sind folgende Angaben erforderlich:
- Fahrtstrecke
- Zeitpunkt - Dauer der Fahrt
- Angaben über das Boot
- Zweck der Fahrt.
Da eine Schifffahrtsgenehmigung mehrere Bereiche tangiert (z. B. Naturschutz, Fischerei usw.) ist eine rechtzeitige Antragstellung zweckmäßig.
Im Landkreis Kelheim sind dabei insbesondere die Vorgaben der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Weltenburger Enge" (Donaudurchbruch) zu beachten. Eine Schifffahrtsgenehmigung in diesem Bereich stellt sicherlich die Ausnahme dar.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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van Seuningen,
Nancy
|
09441/207-4400 | 09441/207-4430 | DP O4.22 | nancy-vanseuningen@landkreis-kelheim.de |
Endler,
Stephan
|
09441/207-4419 | 09441/207-4450 | DP O4.04 | stephan.endler@landkreis-kelheim.de |
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung