Erlaubnisse zur Ausfuhr, Einfuhr oder Reise mit Schusswaffen
Aufgaben und Dienstleistungen
- Erlaubnisse zum Verbringen (Ausfuhr) aus der Bundesrepublik Deutschland in anderer EU-Staaten
- Erlaubnisse zum Verbringen (Einfuhr) in die Bundesrepublik Deutschland
- Erteilung/Verlängerung /Änderung eines Europäischen Feuerwaffenpasses
- Mitnahme von Schusswaffen in die Bundesrepublik Deutschland durch Drittstaatler (Nicht-EU-Bürger)
Landratsamt Kelheim - Dienststelle
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Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung