Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt ist Beschädigten und Hinterbliebenen zu gewähren, soweit der Lebensunterhalt nicht aus den übrigen Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz und dem einzusetzenden Einkommen und Vermögen bestritten werden kann.
Landratsamt Kelheim
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Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung