Ehrung für besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung

Kommunale Dankurkunde

         

Kommunale Verdienstmedaille

Der Herr Staatsminister des Innern spricht durch eine Dankurkunde kommunalen Mandatsträgern für langjähriges Wirken im Dienste der Selbstverwaltung Dank und Anerkennung aus.

 

Für die Dankurkunde können auch Bürger vorgesehen werden, die ein Ehrenamt im Sinne des Art. 19 der Gemeindeordnung oder vergleichbarer Vorschriften ausgeübt haben, ohne Mandatsträger gewesen zu sein, z.B. Ortssprecher etc. Feuerwehrleute oder Feldgeschworene kommen in diesem Zusammenhang nicht in Betracht, da für diese Personen besondere Ehrungen vorgesehen sind.

 

Die Dankurkunde wird erst dann verliehen, wenn sich die Tätigkeit auf mindestens 18 Jahre erstreckt hat.

 

Wer mit der kommunalen Verdienstmedaille ausgezeichnet worden ist oder nach Auffassung der Regierung alsbald oder in absehbarer Zeit ausgezeichnet werden sollte, ist für die Dankurkunde nicht vorzuschlagen.

 

 

Die Medaille in Gold wird nur in wenigen außergewöhnlichen Fällen verliehen. Für eine solche Auszeichnung kommt nur in Betracht, wer sich in hervorragender Weise um die kommunale Selbstverwaltung in Bayern verdient gemacht und durch seine Leistungen die kommunale Selbstverwaltung entscheidend mitgeprägt und gefördert hat.

 

Für die Medaillen in Silber und Bronze kann im Allgemeinen vorgeschlagen werden, wer sich besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung dadurch erworben hat, dass er mit Tatkraft und vorbildlichem persönlichen Einsatz die Belange der kommunalen Selbstverwaltung gefördert hat.

 

Ob die Medaille in Silber oder die Medaille in Bronze in Betracht kommt, richtet sich nach dem Umfang und der Bedeutung der Aufgabe, sowie nach der Dauer der Tätigkeit für die kommunale Selbstverwaltung.

Entsprechende Vorschläge sind innerhalb der vorgegebenen Frist unter Beachtung der IMS vom 08.02.1982 Nr. I B 2 - 3001 - 83 b/1, den Gemeinden in früheren Jahren bereits zugeleitet, beim Landratsamt Kelheim - Abteilung 2 - in zweifacher Ausfertigung vorzulegen.

Die Auszeichnung mit der kommunalen Verdienstmedaille ist sowohl für ehrenamtlich als auch für hauptamtlich Tätige gedacht. Ehrenamtliches Engagement soll jedoch besonders berücksichtigt werden.

Hat ein erster Bürgermeister eine Amtszeit von 18 Jahren zurückgelegt, so kann, wenn Gegenteiliges nicht bekannt ist, davon ausgegangen werden, dass Verdienste für eine Auszeichnung mit der Medaille in Bronze gegeben sind; einer weiteren Begründung bedarf der Vorschlag in solchen Fällen nicht.

Vorschläge auf Verleihung von Medaillen sind besonders eingehend zu begründen z.B. Aufzählung der besonderen Leistungen und Verdienste, der sonstigen Ehrenämter etc. unmittelbar bei den Vorschlägen notfalls auf der Rückseite.

Besonders zu beachten ist:

  • Nicht vorgeschlagen werden kann, wer die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
  • Personen, die schon vor mehr als sechs Jahren aus ihrer Funktion ausgeschieden sind, sollen grundsätzlich nicht mehr vorgeschlagen werden.
  • Zwischen einer Auszeichnung mit dem Bundesverdienstkreuz oder dem Bayerischen Verdienstorden und einer Auszeichnung mit der kommunalen Verdienstmedaille soll ein Abstand von mindestens zwei Jahren eingehalten werden.

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